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Streit um Kopftuch in Hallein: Freispruch für Wienerin bei zweitem Prozess

Der Streit einer Wienerin mit einer Kopftuch-Trägerin eskalierte
Der Streit einer Wienerin mit einer Kopftuch-Trägerin eskalierte ©dpa (Sujet)
Ein Gerangel um das Tragen eines Kopftuches vor rund einem Jahr in Hallein hat zu gleich zwei Prozessen geführt, die nun jeweils mit Freisprüchen für alle Angeklagten geendet haben.
Erster Prozess: Freispruch

Nachdem die türkischstämmige Kopftuchträgerin und ein türkischer Passant im April vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen worden waren, gab es für die heute angeklagte Kontrahentin ebenfalls einen Freispruch.

Wienerin beschreibt Vorfall in Hallein

Der Vorfall am 9. April 2014 am Gehsteig und in einer Unterführung in Hallein-Burgfried hat die Emotionen geschürt. Die in dem heutigen Prozess beschuldigte Pensionistin aus Wien, die auf Kur weilte, war mit einem männlichen Kurgast in Richtung Stadtzentrum spaziert, als ihr die mittlerweile 22-jährige Kopftuchträgerin begegnete. “Ich sagte zu meinem Nachbarn: ‘Kopftuch runter’. Die Dame habe ich aber nicht persönlich angesprochen”, sagte die Wienerin zu Strafrichterin Daniela Meniuk-Prossinger.

“Sie hat sich auf mich gekrallt”

Danach sei ihr die Frau nachgerannt, diese habe gerufen, dass sie die Polizei verständigen werde. “Sie hat mich gepackt und gesagt, du bleibst stehen. Sie hat sich auf mich gekrallt.” Schließlich habe sie sich befreien und weitergehen können, beteuerte die Angeklagte ihre Unschuld.

Doch die junge Frau, die nach ihrem Freispruch nun als Zeugin von der Richterin befragt wurde, schilderte den Streit erneut anders: Die Pensionistin habe sie angegriffen und sie an beiden Händen festgehalten. Dabei sei ihr das Handy zu Boden gefallen, es sei beschädigt worden.

Kopftuch-Trägerin: ” Ich war völlig fertig mit den Nerven”

Sie selbst habe blutende Kratzspuren erlitten. Die Verletzungen wurden auch ärztlich bestätigt. “Die Frau hat zu mir gesagt: ‘Kopftuch raus’, und dass ich mit dem Kopftuch schiach (hässlich, Anm.) sei und dass ich stinke. Ich war völlig fertig mit den Nerven, ich habe das nicht verdient”, betonte die Zeugin, die im ersten Prozess im April noch als Angeklagte vor einer Richterin gestanden war. Sie habe die Wienerin nicht angegriffen, fügte sie noch hinzu.

Tränen beim Prozess

Die Emotionen gingen auch bei dem heutigen Prozess hoch. Sowohl die Zeugin als auch die Angeklagte brachen kurz in Tränen aus. Die Richterin teilte Taschentücher aus. Nach der Befragung von weiteren Zeugen verkündete Meniuk-Prossinger das Urteil: Freispruch im Zweifel vom Vorwurf der Nötigung und leichten Körperverletzung.

“Es gab Widersprüche von allen Seiten”, erklärte die Richterin. Sie könne aufgrund der Aussagen nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit feststellen, wie sich der Vorfall zugetragen habe und wie die Verletzung zustande gekommen sei, deshalb sei eine Verurteilung nicht möglich. Da die Staatsanwältin keine Erklärung abgegeben hat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(apa/red)

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