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Streit um "jagdliches Sperrgebiet" in Neukirchen: Verfahren eingestellt

Der Jagdaufseher argumentierte mit der Sensibilität der Hirsche.
Der Jagdaufseher argumentierte mit der Sensibilität der Hirsche. ©Bilderbox/Symbolbild
Mehrere Monate hat sich die Staatsanwaltschaft mit einem Streit zwischen einem Jagdaufseher und einem Wanderer in Neukirchen am Großvenediger (Pinzgau) befasst. Der Weidmann wollte die Waldbesucher mit dem Argument "jagdliches Sperrgebiet" loswerden, obwohl die zuständige Behörde kein Betretungsverbot verhängt hatte. Das Strafverfahren gegen den Jäger wurde jetzt eingestellt.
Jäger vertreibt Wanderer

Das Wortgefecht hatte sich während der Hirschbrunft im Oktober des Vorjahrs zugetragen: Ein Polizist aus Tirol war mit zwei Gästen in einem Tal in Oberpinzgau unterwegs. Der Jagdaufseher fühlte sich gestört und forderte die Wanderer zur Umkehr auf. Seine Begründung: Die “Einser-Hirsche” seien sehr sensibel und dürften nicht gestört werden. Zudem handle es sich bei einem bestimmten Bereich des Waldes um ein jagdliches Sperrgebiet. Wer dieses betrete, begehe eine strafbare Handlung, stellte er die Rute ins Fenster.

Jäger wegen Amtsmissbrauchs angeklagt

Der verärgerte Polizist zeigte den Vorfall bei der Polizeiinspektion Neukirchen am Großvenediger an. Weil die Bezirkshauptmann Zell am See aber keine Verordnung für ein jagdliches Sperrgebiet verhängt hatte, übermittelte die Polizei eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Salzburg.

Seit Dezember des Vorjahres wurde gegen den Jagdaufseher wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs ermittelt. Am 25. April erfolgte die Einstellung des Verfahrens. “Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte als Privatperson, als Vertreter des Eigentümers, und nicht als Jagdaufsichtsorgan eingeschritten ist. Deshalb wurde kein Amtsmissbrauch festgestellt”, begründete der stellvertretende Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Robert Holzleitner, am Montag auf Anfrage der APA die Verfahrenseinstellung.

Streit in Neukirchen kann noch weitergehen

Der Polizist kann allerdings noch einen Fortführungsantrag stellen. Darüber muss dann das Gericht entscheiden. Er hat auch noch die Möglichkeit, den Jäger zivilrechtlich auf Unterlassung zu klagen, um zu bewirken, dass dieser die Betretung des Waldes nicht mehr untersagen kann. (APA)

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