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Straßen-Bekanntschaft erhielt 75.000 Euro: Betrugsprozess in Wien vertagt

Die Verhandlung im Fall des Betrugsprozesses wurde vertagt.
Die Verhandlung im Fall des Betrugsprozesses wurde vertagt. ©APA (Sujet)
Eine 34-jährige Frau musste sich am Dienstag am Straflandesgericht Wien wegen Betruges verantworten. Sie hatte im Oktober 2014 eine Wienerin auf der Straße angesprochen und soll binnen drei Monaten von ihr 75.000 Euro erhalten haben.

Das Beweisverfahren warf jedoch Zweifel auf, ob der inkriminierte Betrug gegeben war. “Der gesamte Vorwurf ist unrichtig”, sagte die Angeklagte. Die ältere Frau habe sie bereits im Zuge der ersten Begegnung zu sich nach Hause genommen.

“Ich war seelisch kaputt”, schilderte die 34-Jährige ihre Lage. Als alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und mit einem anstrengenden Job als Kellnerin falle ihr das Leben nicht leicht. Die 59-Jährige habe sich ihrer angenommen und mit den Theorien Bruno Grönings – ein umstrittener Geistheiler, der in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts lebte und seinen Anhängern bei gesundheitlichen Beschwerden Linderung durch eine durch ihn strömende göttliche Kraft in Aussicht stellte – bekannt gemacht.

Betrugsverfahren in Wien: Geld für Straßenbekanntschaft

“Wir haben Sitzungen bei ihr gemacht. Sie hat mit mir gebetet. Ich sollte auf den Heilstrom vertrauen”, gab die von Verteidiger Peter Philipp vertretene Frau zu Protokoll. Schließlich habe die 59-Jährige ihr zu ihrem Geburtstag und zu Weihnachten insgesamt 3.500 Euro geschenkt: “Sie hat gesagt, das ist der Wille von Bruno Gröning.”

Danach trat die Wohltäterin in den Zeugenstand, die als Erbin eines beträchtlichen Vermögens finanziell ausgesorgt hat. Sie bestätigte, sie habe der jüngeren Frau helfen und dieser vermitteln wollen, “dass man sich auf eine meditative Hilfskraft einstellen kann”. Dass die 34-Jährige aufmerksam ihren Ausführungen lauschte und Interesse an Grönings Lehren vorgab, dürfte sie für sich eingenommen haben. Bereits beim ersten Treffen übergab die 59-Jährige ihr angeblich 400 Euro, weil die 34-Jährige ihre Monatsmiete nicht bezahlen konnte.

Angeklagte soll 75.000 Euro erhalten haben

In weiterer Folge habe die Angeklagte immer dramatischere Geschichten erzählt, berichtete die Zeugin. Ihre Mutter sei gestorben, habe Schulden hinterlassen, außerdem sei das Begräbnis zu bezahlen. Ihre Schwester habe 10.000 Euro gestohlen, sei damit durchgebrannt und habe einen Selbstmord-Versuch verübt. Sie selbst sei zwangsverheiratet worden und müsse sich nun von der Familie des Mannes “loskaufen” – mit all diesen Behauptungen habe ihr die junge Frau bis Ende Jänner die inkriminierten 75.000 Euro entlockt.

Auf die richterliche Frage, weshalb sie ihr bis zu 35.000 Euro pro Treffen überlassen habe, verwies die 59-Jährige auf “die mädchenhafte Erscheinung der Frau, die mir nicht nahe gelegt hat, dass sie eine Betrügerin ist”. Außerdem sei die 34-Jährige “offen für die Gedanken Bruno Grönings” gewesen. Die wohlhabende Zeugin musste auf Befragen des Verteidigers einräumen, hinsichtlich einer Rückzahlung des Geldes sei nichts vereinbart worden: “Ich hab’ nicht erwartet, dass sie es mir zurückgibt. Ich weiß, dass ich leichtsinnig war.”

Die Angeklagte stellte in Abrede, ihrer Gönnerin “Lügenmärchen” erzählt zu haben. Der Schöffensenat, mit Vorsitz Petra Poschalko, erachtete die Anhörung weiterer Zeugen für notwendig. Die Verhandlung soll im Mai fortgesetzt werden.

(APA/Red)

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