ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer empfiehlt, unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Urlaub den gesamten Posteingang genau durchzusehen: “So kann man vermeiden, dass man wichtige Fristen, wie etwa die zwei Wochen für einen Einspruch oder die vier Wochen für eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht, versäumt.” Zudem sollte man Belege von Hotelrechnungen, Flugtickets und dergleichen jedenfalls aufheben. “Wenn es hart auf hart kommt, können solche Dokumente zum Nachweis der Urlaubsreise sehr hilfreich sein.”
Rechtsberatung im Zweifelsfall
Wer urlaubsbedingt die vierwöchige Einzahlungsfrist ab Ausstellung der Anonymverfügung versäumt hat, kann im Regelfall nur auf die meist höhere Strafverfügung warten. Wurde die Frist aber nur um wenige Tage versäumt, habe man mit sofortiger Einzahlung durchaus eine Chance, dem Verfahren zu entgehen. Im Zweifelsfall gibt es für Mitglieder bei der ÖAMTC-Rechtsberatung juristischen Beistand.
(APA)