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Strafvollzug: Wiener Islamisten hofften vergeblich auf Weihnachtsamnestie

Heinz Fischer spricht die alljährliche Weihnachtsbegnadigung aus
Heinz Fischer spricht die alljährliche Weihnachtsbegnadigung aus ©APA
Mehrere in Wien rechtskräftig abgeurteilte Mitglieder des Islamischen Staats (IS) haben sich zunächst berechtigte Hoffnungen machen dürfen, im Zuge der jährlichen Weihnachtsbegnadigung durch den Bundespräsidenten vorzeitig auf freien Fuß zu kommen.
Weihnachtsamnestie im Vorjahr
Islamisten in Wien verurteilt

Grund: Verurteilte Terroristen sind vom Erlass des Justizministeriums zur Durchführung der Gnadenaktion nicht ausgenommen. Die betroffenen Personen waren vor knapp vier Monaten verurteilt worden.

Weihnachtsamnestie: Wer auf Gnade hoffen darf

Dies erscheint insofern skurril, als der Erlass vom 13. August 2015 sogar Personen ausschließt, die von Verwaltungs- und Finanzstrafbehörden verhängte Strafen verbüßen. Neben Sexualstraftätern dürfen auch keine Schlepper und Suchtgifthändler auf Gnade hoffen. Fälle von Kindesmisshandlung, absichtlicher schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen – letztere dann, wenn die Betroffenen nicht nur wegen dieses Delikts im Gefängnis sitzen – werden vom Justizministerium ebenfalls nicht der Präsidentschaftskanzlei zur Begnadigung vorgelegt.

Steuersünder strenger beurteilt als Terroristen?

Fragt man im Justizministerium nach, weshalb bei der traditionellen Gnadenaktion Steuersünder strenger beurteilt werden als Terroristen, räumt man dort ein, dass über den Erlass intern bereits diskutiert wurde und dieser nicht in Stein gemeißelt sei. Irene Köck, Leiterin der Abteilung für Gnadensachen und Amnestien, gab am Montag auf APA-Anfrage zu verstehen, dass dieser in den kommenden Jahren durchaus geändert werden könnte, “wenn Verurteilungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischer Vereinigung öfter vorkommen”.

Grundsätzlich sei der Erlass nur eine “generelle Richtlinie”, betonte Köck. Wenn bestimmte Straftaten nicht in den Ausschließungsgründen erwähnt werden, heiße das noch lange nicht, dass diese automatisch in den Genuss der Weihnachtsamnestie kommen. “Es gibt immer auch noch eine Einzelfallprüfung, ob der Betreffende der Gnade würdig ist. Da wird geschaut, ist der soziale Störwert der konkreten Tat so hoch, dass eine Begnadigung nicht infrage kommt”, erläuterte Köck.

Gnadengesuch von Islamisten abgelehnt

Aus diesem Grund sei auch das Gnadenersuchen von drei jungen Männern abgelehnt worden, die Mitte Juni von einem Wiener Schöffensenat unbedingte Freiheitsstrafen zwischen 19 Monaten und zwei Jahren ausgefasst hatten, erklärte die leitende Beamtin im Justizministerium. Den – mittlerweile rechtskräftigen – Feststellungen des Erstgerichts zufolge hatten die gebürtigen Tschetschenen im August 2014 versucht, nach Syrien zu gelangen, um sich dem IS anzuschließen und die Terror-Miliz “wissentlich in der Gruppenmoral und in der Bereitschaft zu bestärken, weitere terroristische Straftaten zu begehen”. Sie hätten “geradezu die Absicht” gehabt, “terroristische Ziele zu fördern”, so der Kern der Urteilsbegründung.

(apa/red)

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