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Strafverteidiger streben kollektives Rechtsschutzsystem im Strafvollzug an

Ein kollektives Rechtsschutzsystem im Strafvollzug wollen Strafverteidiger erreichen
Ein kollektives Rechtsschutzsystem im Strafvollzug wollen Strafverteidiger erreichen ©APA (Sujet)
Für mehr Menschenrechte im Strafvollzug: Die Strafverteidiger sprechen sich für ein kollektives Rechtsschutzsystem im Strafvollzug aus, damit Strafgefangene ihre Rechte, von denen sie oft wenig wissen, besser durchsetzen können.
Neuregelung im Strafvollzug
Verbesserungen angestrebt

Zu diesem Zweck soll der Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen, dass Inhaftierte mit einer Gruppenklage gegen Missstände vorgehen können. Die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen hat sich am 14. StrafverteidigerInnentag, der am vergangenen Wochenende in Klagenfurt stattgefunden hat, vor allem dem Thema “Freiheitsentzug und Menschenwürde” gewidmet.

Menschenrechte im Strafvollzug

Einig war man sich darüber, dass der Staat aktiv alles zu unternehmen hat, um die Einhaltung der Menschenrechte im Strafvollzug sicherzustellen. Dass es keine explizite Pflicht gibt, die Gefangenen über ihre Rechte hinter Gittern zu informieren, wurde als Manko bewertet. “Die wenigsten können sich im Gefängnis einen Verteidiger leisten, was oft dazu führt, dass man die Haft als Ohnmachtsverhältnis erlebt”, gab der Wiener Rechtsanwalt Richard Soyer, einer der beiden Sprecher der Vereinigung, im Anschluss an die Tagung im Gespräch mit der APA zu bedenken.

Die Verteidiger fordern daher den Gesetzgeber auf, bestehende Informationsdefizite – etwa über die verbrieften Rechte in den Hausordnungen der jeweiligen Justizanstalten – mit legistischen Maßnahmen zu beseitigen. Zudem sollen letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen zum Strafvollzugsgesetz in anonymisierter Form öffentlich gemacht werden. In einer Gruppenklage, wie sie sich etwa im Verbraucherschutz bewährt hat, würden die Strafverteidiger wiederum ein taugliches Instrument sehen, mit dem systemische bzw. systematische Beeinträchtigungen der Menschenrechte, die mehrere Strafgefangene betreffen, in einem entsprechend ausgestalteten Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden könnten.

Fußfesseln und Freigänge forcieren

Weiters sprechen sich die Verteidiger für eine Forcierung des elektronisch überwachten Hausarrests und der Freigänge aus. “Die Belagzahlen in den österreichischen Gefängnissen sind weiterhin sehr hoch, zu hoch, ja viel zu hoch”, so Soyer. Eine Ausweitung der Fußfessel-Regelung würde nicht nur eine Entlastung der Justizanstalten bewirken, sondern auch die Reintegration von Strafgefangenen fördern. Dass von der gesetzlichen Möglichkeit, die U-Haft durch die Fußfessel zu subsumieren, nach wie vor kaum Gebrauch gemacht wird, kritisieren die Verteidiger: “Die Anwendung des elektronisch überwachten Hausarrests als gelinderes Mittel anstelle der Untersuchungshaft ist totes Recht. Es sind daher die erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um die praktische Umsetzung dieses Rechtsinstituts zu gewährleisten.”

Forderungen der Strafverteidiger

Daneben verlangen die Strafverteidiger, dass bedingte Entlassungen aus dem Maßnahmenvollzug von einem Verteidiger begleitet werden, grundsätzlich sämtliche letztinstanzlichen gerichtlichen Entscheidungen in Strafsachen in anonymisierter Weise publiziert werden und die bereits 2013 verabschiedete EU-Richtlinie zum Rechtsbeistand in Strafverfahren innerstaatlich umfassend umgesetzt wird. Es müsse nicht nur sichergestellt werden, dass jeder Festgenommene vor der ersten Vernehmung anwaltlichen Beistand erhält, sondern dass der Verteidiger auf Verlangen des Festgenommenen bereits am Anhalteort mit diesem Kontakt aufnehmen kann, moniert die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen. Dazu hat das Justizministerium bereits einen Entwurf begutachten lassen, das Strafprozessrechtsänderungsgesetz soll demnächst im Ministerrat beschlossen werden.

>>Strafvollzug in Österreich wird neu geregelt: Vollzugsdirektion wird aufgelöst

(apa/red)

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