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Strafverfahren gegen Chinesin eingestellt

©VMH/ Steurer
Feldkirch - Das Strafverfahren ge­gen eine Chinesin, die nach einem negativem Asylbescheid sich bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch dafür rechtfertigen sollte, dass sie ihre zehn Monate alte Tochter nicht nach China gebracht hat, ist eingestellt.

Weder die 24-jährige Mutter noch das Baby konnten in China einreisen, das berichteten die “Vorarlberger Nachrichten”. Darüber, dass die “Aufforderung zur Rechtfertigung” an die 24-Jährige verschickt wurde, war man am Montag selbst bei der Bezirkshauptmannschaft nicht erfreut. “Das passt mir auch nicht”, sagte Bezirkshauptmann Berndt Salomon auf APA-Anfrage. Er habe verfügt, dass das Strafverfahren eingestellt wird.

Die 24-Jährige, die vor knapp sechs Jahren nach Österreich kam, hat bereits vor über zwei Jahren einen negativen Asylbescheid erhalten. Da sie allerdings nicht im Besitz eines Heimreisezertifikats ist – in dem die Botschaft von China bestätigt, dass es sich um eine chinesische Staatsbürgerin handelt – kann die Frau nicht abgeschoben werden. Chinesische Heimreisezertifikate seien nur schwer zu bekommen, stellte dazu Salomon fest.

Die Chinesin lebt nun in einem Flüchtlingshaus in Vorarlberg. Dort verliebte sie sich in einen anderen Asylwerber und brachte im vergangenen September ihre Tochter auf die Welt. Für das kleine Mädchen gibt es natürlich ebenfalls kein Heimreisezertifikat. Dennoch verschickte die BH Feldkirch eine “Aufforderung zur Rechtfertigung”, in der der Mutter vorgeworfen wurde, dass sie nicht veranlasst habe, “dass Ihr Kind rechtzeitig ausreist, und es hat sich am 28. Juni 2010 noch unerlaubt im Bundesgebiet aufgehalten”. Im schlimmsten Fall hätte die Frau mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen müssen.

Die BH Feldkirch hat das Verfahren nach Bekanntwerden des Falles aber eingestellt. Von Gesetztes wegen sei die Vorgehensweise korrekt gewesen, vom menschlichen Standpunkt aus betrachtet habe ihm der Brief “aber natürlich auch nicht gepasst”, so Salomon. Er habe schon mit der zuständigen Abteilung gesprochen und werde auch mit der Caritas über verbesserte Kooperationsmöglichkeiten diskutieren, damit sich so ein Fall nicht wiederholen kann.

Die Grünen nahmen den Fall zum Anlass, das Fremdenrecht scharf zu kritisieren. Das Beispiel zeige, “welch menschenverachtende Auswirkungen das österreichische Fremdengesetz inzwischen hat”, sagte Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun. Den Grünen seien mittlerweile mehrere Fälle bekannt, in denen man mit der Unterstellung von Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sogar bevollmächtigte Rechtsberater anzeige. Die Fremdenrechtsbestimmung werde absichtlich aus dem Zusammenhang gerissen und systematisch zur Drangsalierung von Asylwerbern, ihrer Kinder und ihrer Rechtsberater missbraucht.

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