Denn Absatz 2 des Verhetzungsparagrafen 283 sei nicht ver-, sondern sogar entschärft worden, kritisiert Steinhauser. Bisher musste für die Verurteilung wegen hetzerischer Beschimpfung “Vorsatz” nachgewiesen werden – also dass es der Täter für möglich hielt oder sich damit abfand, dass seine Hassaussagen die Menschenwürde eines anderen verletzen. Künftig wird nur mehr gestraft, wenn die Tat mit “Absicht” erfolgte – es müsse dem Hetzer also “gerade darauf ankommen, die Menschenwürde zu verletzen”.
Chancen für Hetzer gewachsen
Die Chancen der Hetzer, mit ihren bekannten Schutzbehauptungen – Gedankenlosigkeit, mangelndes Wissen oder falsch gemeinte Satire – durchzukommen, seien damit gewachsen, sagte Steinhauser gegenüber der APA. Diese Entschärfung werde genau dort wirksam werden, wo der massivste Handlungsbedarf bestehe: Nämlich bei Hasspostings in Internet-Foren oder Social Media.
Entschärfung für Hasspostings bewusst vorgenommen
Der Grüne Justizsprecher hält es für nicht unwahrscheinlich, dass diese Entschärfung bewusst vorgenommen wurde, um die Justiz zu entlasten – nehme doch die Zahl von Hasspostings ständig zu. Das sei aber nicht den Staatsanwälten vorzuwerfen, sondern “SPÖ und ÖVP, die damit im Kerngebiet des Hasstsunamis für Entkriminalisierung gesorgt haben”.
Am “Kernproblem der zunehmende Hetze im Netz vorbei” geht aus Steinhausers Sicht die – prinzipiell nicht falsche – Herabsetzung der Öffentlichkeitsschwelle: “Aufstacheln zu Hass”, “Auffordern zu Gewalt” und Beschimpfung ist künftig schon strafbar, wenn dies vor etwa 30 – statt bisher 150 – Menschen geschieht. Über das Internet habe man schon bisher immer mehr als 150 Menschen erreicht, merkt Steinhauser an.
Hasspostings gegen “Ausländer” und “Ungläubige” strafbar
Positiv sieht er zwei Änderungen: Künftig ist auch Hetze gegen “Ausländer” oder “Ungläubige” strafbar. Damit könnten nun Fälle “klassischer rechtsextremer” und dschihadistischer Hetzpropaganda, aber auch von Ausländerhetze ins Visier genommen werden, die bisher nicht strafbar waren. Außerdem kann das Weiterverbreiten von Hassbotschaften im Internet leichter geahndet werden. Denn dem Täter muss nicht mehr zusätzlich auch noch der Vorsatz zum Gewaltaufruf oder zur Verächtlichmachung nachgewiesen werden.
(APA)