Im Zuge der Strafrechtsreform mit Anfang 2016 wurde auch die Gewerbsmäßigkeit neu geregelt. Für den Strafbestand der wiederkehrende Begehung muss nun ein monatliches Einkommen von 400 Euro nachgewiesen werden. Damit werde die Bekämpfung des Drogenhandels behindert, sagte Polizeipräsident Gerhard Pürstl in einem Interview mit dem “Kurier” (Freitagsausgabe).
Kritik an der Strafrechtsreform
Pürstl übte starke Kritik an der Strafrechtsreform. “Leider sind diese neuen Bestimmungen zur Bekämpfung des Straßenhandel meiner Meinung nach weitgehend ungeeignet”, sagte er der Tageszeitung. Denn Straßendealer könnten nun nicht mehr so einfach eingesperrt werden. Verdächtige müssen laut Pürstl drei Mal angehalten werden, bevor Untersuchungshaft verfügt wird.
Polizeipräsident Pürstl über die Drogenkriminalität
In Wien habe das “massive Auftreten von Dealern” in einigen Bereichen bereits im vergangenen halben Jahr stark zugenommen, meinte der Polizeipräsident. “Ein Hauptgrund für diese Entwicklung liegt in der neuen Gesetzlage.” Drogendealer würden laut Pürstl auch eine neue Strategie anwenden, indem sie “in Großgruppen gleichzeitig und ungeniert auftreten”. Hauptdrogenumschlagplätze seien der Praterstern in der Leopoldstadt sowie Bereiche an der U-Bahnlinie U6, sagte Pürstl dem “Kurier”.
(apa/red)