Wer in Zukunft nach einem Kaffee das Lokal verlässt, auf den könnte bereits ein Steuerfahnder warten, der den Beleg dafür sehen will. Denn die Registrierkassenpflicht bringt nicht nur Änderungen für Geschäftstreibende, sondern auch für Kunden mit sich: Kassenbelege müssen in Zukunft angenommen und aufbewahrt werden, wie das “Ö1-Morgenjournal” berichtet.
Kunden müssen Kassenbeleg vorweisen können
Hintergrund ist ein Erziehungseffekt, mit dem die Registrierkassenpflicht in der Praxis verankert werden soll. Zur Belegerteilungspflicht der Geschäfte kommt damit die Beleg-Annahmepflicht für Kunden. Sanktionen gegen den Käufer sind dabei zwar nicht geplant, aber wer will schon umdrehen und mit dem Steuerfahnder zurück ins Lokal um abzuklären, ob alles seine Richtigkeit hat? Nicht bekannt war zunächst, wie lange die Belege aufbewahrt werden müssen.
Vorbild Italien
Vorbild dafür ist Italien, wo bei Einführung der Belegpflicht Käufern anfangs sogar Geldbußen drohten, wenn sie den Kassenbeleg nicht vorweisen konnten. Die Sanktionen wurden dort zwar bereits vor zehn Jahren wieder abgeschafft, die Belegpflicht gilt aber weiterhin. Für Bundeskanzler Faymann ist das somit auch “keine unübliche Regelung. Ich habe nie gehört, dass ein Tourist bestraft wurde, weil er einen Zettel doch liegen lässt.” (en)
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