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Steuerlöscher-Rekord: 8,5 Millionen Euro für die Salzburger zurückgeholt

12.500 Arbeitnehmer wandten sich an die Arbeiterkammer.
12.500 Arbeitnehmer wandten sich an die Arbeiterkammer. ©Wildbild/Archiv
Die Steuerreform wirkt auch schon 2015. Heuer konnten die Salzburger mit Hilfe von AK und ÖGB in Summe so viel zu viel bezahlte Steuern zurückholen wie nie zuvor: 8,5 Millionen Euro.

Der Steuerlöscher bricht Rekorde – und das jährlich. 2015 wurden 7,4 Millionen für die Arbeitnehmer in Salzburg zurückgeholt. „Heuer sind es 8,5 Millionen. Noch einmal 14 Prozent mehr! Wir haben den Salzburgern bei exakt 12.434 Arbeitnehmerveranlagungen geholfen“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler. Im Schnitt gerechnet ergibt das pro Veranlagung 683 Euro zu viel bezahlte Steuer, die vom Finanzminister zurückgeholt wurde. „Allein im Dezember 2015 und im Jänner 2016 wurden im Steuerlöscher-Callcenter über 6.500 Termine vergeben“, sagt Peter Lederer, der Leiter des Steuer-Services von AK und ÖGB. Dazu kommen immer mehr Aktionen in Betrieben. 45 Betriebsräte holen den Steuerlöscher bereits in ihre Firma.

Steuerlöscher zeigt, dass die Steuerreform wirkt

Aber der Steuerlöscher ist mehr als nur ein gutes Service. Durch die Aktion zeigte sich auch, wie die Steuerreform wirkt. „Heuer konnten besonders viele Menschen mit einem Jahreseinkommen unter 11.000 Euro eine hohe Rückzahlung erreichen“, so Peter Lederer. Die Negativsteuer für diese Gruppe wurde im Rahmen der Lohnsteuerentlastung rückwirkend für 2015 auf 220 Euro – bei Anspruch auf eine Pendlerpauschale sogar auf 450 Euro – erhöht. Zudem gab es mehr Geld für Pensionisten mit einer relativ geringen Pension, die erstmals Anspruch auf Negativsteuer hatten. „Diese Gutschriften sind vor allem den kleineren Einkommen zu Gute gekommen“, so Pichler.

Pendlerpauschale: Feinjustierung und Vereinfachung nötig

Ein ewiges Thema bleibt der Pendlerrechner: „Obwohl das Instrument laufend durch das Finanzministerium verbessert wurde und wird ist es in vielen Fällen immer noch keine praktikable Lösung. So müssen laut dem Rechner in einem Produktionsbetrieb mit durchgängigen Wechselschichten die Mitarbeiter jetzt jeweils im Schnitt über 2.000 Euro Lohnsteuer nachzahlen, weil das System ihnen keinen Anspruch auf Pendlerpauschale zugesteht. Dazu wird die Berechnung mit Kilometerstaffeln und der zumutbaren Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel immer komplizierter – eigentlich waren diese Regeln aber hauptsächlich dazu gedacht, Arbeitnehmer zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu motivieren.

„In vielen Betrieben wird sehr flexibel gearbeitet, beispielweise in Wechselschicht. Man kann von den Arbeitnehmern dann nicht auch noch verlangen, regelmäßig nachzuprüfen, ob in einem Monat mit dem öffentlichen Verkehr gefahren werden könnte oder nicht.  Es braucht ein praktikableres System. Steuernachzahlungen nur deshalb zu leisten, weil man in einigen Monaten mal ein Öffi hätte benützen können oder nicht ist vollkommen unverhältnismäßig!“, kritisiert Peter Lederer.

„Eine fixe Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer in die Arbeit wie in Deutschland wäre eine viel bessere Lösung. So kann jemand, der öffentlich fährt, die vollen Fahrtkosten absetzen. Das würde wesentlich mehr Leute motivieren, das auch tatsächlich zu tun!“, sagen Siegfried Pichler und Peter Lederer.

2017 im Zeichen von Kinderbetreuung und Kinderfreibeträgen

Schwerpunkt für das kommende Steuerlöscher-Jahr 2017 sind daher vor allem die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und die erhöhten Kinderfreibeträge (440 Euro pro Kind beziehungsweise zwei mal 300 Euro, wenn die Eltern den Freibetrag aufteilen) – sie gelten ab der Arbeitnehmerveranlagung fürs aktuelle Jahr 2016.

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