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Startschuss für die Fußfessel

Wien, Schwarzach - Hausarrest statt Haft wird am Mittwoch eingeführt. Es gibt aber noch keine Anträge in Vorarlberg.
So funktioniert die Fußfessel

Morgen tritt in Österreich die Verordnung des „elektronisch überwachten Hausarrest“ in Kraft. Mehr „Bewegungsfreiheit“ gibt es dann für Untersuchungshäftlinge und rechtskräftig Verurteilte, die eine Freiheitsstrafe bzw. Reststrafe von höchstens einem Jahr abzusitzen haben. Neben dem Strafausmaß müssen die Häftlinge auch eine Reihe von sozialen Bedingungen erfüllen. Voraussetzung sind ein Arbeitsplatz mit zumindest 30 Wochenstunden, eine Wohnmöglichkeit und das Einverständnis von etwaigen Mitbewohnern. Insgesamt erwartet sich Justizministerin Claudia Bandion-Ortner von der Einführung der „Elektronischen Aufsicht“ eine Entlastung für den Strafvollzug und eine Erleichterung des Umstiegs von der Haft in die Freiheit.

Hürden für Sexualstraftäter

Generell ausgenommen sind Personen im Maßnahmenvollzug. Bei Sexualstraftätern wurden laut Justizministerium spezielle Hürden eingebaut. Voraussetzung für eine Bewilligung sei etwa ein positives Gutachten der Begutachtungs- und Evaluierungsstelle für Sexualstraftäter. „Die Fußfessel wird sicher nicht bei Personen angewandt, von denen eine Gefahr ausgeht“, betonte Alfred Steinacher von der Vollzugsdirektion in Wien auf Anfrage der VN.

22 Euro Miete pro Tag

Bis zu 500 Personen sollen laut Berechnung des Justizministeriums zukünftig ihre U-Haft bzw. Freiheitsstrafen zu Hause statt im Gefängnis absitzen. In Vorarlberg gibt es laut Steinacher noch keine entsprechenden Anträge, in Wien und Niederösterreich beantragten rund 30 Häftlinge die Fußfessel. Ein Antrag sei beim jeweiligen Leiter der Justizanstalt, im Fall der U-Haft beim Haftrichter einzubringen. Wird die Fußfessel bewilligt, muss der Betroffene bis zu 22 Euro pro Tag berappen. „Wie viel der Häftling bezahlt, hängt letztendlich von seinem Verdienst ab“, ergänzt Steinacher. Im Falle der Uneinbringlichkeit komme die Republik für die Unkosten auf. Technisch gesehen gleichen elektronische Fußfesseln einer überdimensionalen Armbanduhr, die am Fußgelenk angebracht wird. Bei der elektronischen Überwachung muss der Häftling dann zu bestimmten Zeiten zu Hause sein. Die Anwesenheit wird technisch kontrolliert, wobei eine stationäre Einheit ständig mit einem Server verbunden ist und mit einem Kunststoffband am Fußgelenk kommuniziert. Bei allen nicht genehmigten Ausgängen oder bei Manipulationsversuchen wird sofort Alarm geschlagen.

Prominenter Fußfessel-Träger

Mit dem Chef der pleitegegangenen Kärntner Finanzgruppe AvW, Wolfgang Auer-Welsbach, könnte bald ein erster prominenter U-Häftling in den Hausarrest entlassen werden. Medienberichten zufolge will Auer-Welsbach seinen 22 Seiten langen Antrag morgen in der Früh beim Haftrichter persönlich abgeben.

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