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Start für Arzneimittel-Versandhandel in Österreich am 25. Juni

Arzneimittel-Versandhandel startet in Österreich.
Arzneimittel-Versandhandel startet in Österreich. ©APA/Sujet
Mit Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministeriums geht's los: Mit 25. Juni dieses Jahres wird der nationale Versandhandel von rezeptfreien Arzneimitteln über Apotheken möglich.

Ein “Umsturz” in der Arzneimittelversorgung zeichnet sich dadurch derzeit nicht ab, sagten dazu Vertreter der Apothekerkammer.

“Es handelt sich um die Umsetzung von EU-Regelungen. Der sogenannte ‘Fernabsatz’ betrifft in Österreich ausschließlich rezeptfreie Arzneimittel, nur Human-Arzneimittel und darf nur durch bestehende öffentliche Apotheken erfolgen”, sagte Hans Steindl, Kammeramtsdirektor der Österreichischen Apothekerkammer.

Dienstagnachmittag wurde die entsprechende Verordnung des Gesundheitsministeriums im Amtsblatt veröffentlicht. “Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die Abgabe von Humanarzneispezialitäten durch Fernabsatz”, lautet der Titel. Dahinter verbirgt sich im Grunde die Angleichung der österreichischen Situation an jene, die bereits in vielen EU-Staaten existiert: Arzneimittel können auch via Internet angeboten und dann an die Besteller versendet werden.

Arzneimittel-Versandhandel in Österreich nun möglich

“OTC-Medikamente (rezeptfrei erhältliche Arzneimittel; Anm.) konnten ja bisher auch schon aufgrund der EU-Regelungen von österreichischen Konsumenten bei offiziellen Apotheken mit Versandhandel in EU-Ländern bestellt werden. Das wird jetzt eben auch in Österreich möglich”, sagte der Präsident der Österreichischen Apothekerkammer, Max Wellan.

Anders als in Deutschland wird der Konsument in Österreich in Zukunft ausschließlich Humanarzneimittel bei einer der 1.350 öffentlichen Apotheken bestellen können, die in Österreich rezeptfrei erhältlich sind. “Viagra & Co.” fallen da nicht darunter, im Internet sind hier ausschließlich illegale Anbieter – zum größten Teil mit unwirksamen oder gar toxischen Fälschungen – “unterwegs”.

Versandapotheken

Gerade deshalb hat man sich im Gesundheitsministerium laut der Apothekerkammer sehr bemüht, möglichst viele Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

“Apotheken, die auch diesen Fernabsatz betreiben, müssen real existierende öffentliche Apotheken in Österreich sein. Im Rahmen ihrer Geschäftsstätigkeit müssen sie sich beim Bundesamt für die Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) registrieren. Sie führen dann ein ‘Sicherheitslogo’ auf ihrer Homepage und werden in die Liste der Versandapotheken des BASG aufgenommen. Es muss eine Aufsicht durch den jeweiligen Apothekenleiter, ein Apotheker, gegeben sein. Es muss eine Qualitätssicherung und ein Qualitätsmanagement geben”, so Steindl.

Kein Massenversand

Dazu kommt, dass eine Apotheke jeweils nur in einer “dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge” und ohne Mindestbestellmengen versendet werden darf. Der Kunde wiederum muss sich vor der ersten Bestellung mit persönlichen Daten wie dem Geburtsdatum und der Telefonnummer bei der jeweiligen Apotheke registrieren.

Der Versand muss in Paketen, welche den Arzneimittel-Inhalt nicht erkenntlich machen, mit arrivierten Logistikunternehmen an die direkt vom Besteller angeführte Person erfolgen und vom angetroffenen Empfänger auch gegengezeichnet werden. Intensiv ist auch die Verpflichtung zur Beratung. Kommt dem abwickelnden Apotheker etwas “spanisch” vor, muss er vor dem Versand eines Arzneimittels den potenziellen Kunden kontaktieren. Entsprechende Informationen über die Produkte müssen auf der Homepage vorhanden sein. Alle Abläufe sind von der Apotheke zu dokumentieren, ebenso der Status der Lieferung.

Was bringt die Neuerung?

Bleibt die Frage, was die Neuerung für die österreichischen Kunden und die österreichischen Apotheken wirklich bringt. “In Deutschland wird derzeit etwa 13 Prozent des Umsatzes mit OTC-Arzneimtitteln durch Versandhandel gemacht. In der Schweiz sind es nur zwei Prozent, in Frankreich gar nur 0,2 Prozent, in Großbritannien, in Schweden gibt es, obwohl man dort wegen teils entlegener Gegenden damit rechnen müsste, offenbar kaum einen Markt”, sagte Apothekerkammerpräsident Max Wellan. In Österreich wird für das Jahr 2012 ein OTC-Umsatzvolumen von rund 600 Millionen Euro angegeben.

Wie das in Österreich abläuft, wird sich also erst herausstellen. An sich – so die marktwirtschaftliche Theorie – können die im Versandhandel engagierten Apotheken von niedrigeren Bestellpreisen bei der pharmazeutischen Industrie oder beim Großhandel (z.B. 2.000 statt 500 Packungen eines Produkts) profitieren, die Kunden hintennach durch das Lukrieren der “einfachen” Bestellung via Internet.

Vorsicht bei Fälschungen

Was man in der Apothekerkammer überhaupt nicht will, ist das Odium, dass mit der Umsetzung der Möglichkeit zum Versandhandel mit OTC-Medikamenten bei den Konsumenten der Eindruck entsteht, dass damit das Internet für alle möglichen und unmöglichen Bestellungen “sicher” wird.

“Wir wollen durch den Fernabsatz keine falsche Sicherheit vermittelt wissen”, sagte Wellan. Viagra, Appetitzügler, Haarwuchsmittel und ähnliches aus dem Internet wären an sich aus gutem, sicherheitstechnischen Grund rezeptpflichtig und sind dort fast ausschließlich als Fälschungen bei Kriminellen bestellbar.

(APA)

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