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Stallpflicht verlängert

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Die im Zusammenhang mit der Vogelgrippe verhängte Stallpflicht wird bis 12. Mai verlängert. Das hat Gesundheitsministerin Rauch-Kallat am Donnerstag vor dem Ministerrat angekündigt.

Eigentlich wäre die Stallpflicht bereits am 30. April ausgelaufen.

In den kommenden 14 Tagen soll nun mit Veterinärbehörden, Bauernvertretern und den Ländern darüber beraten werden, in welchen Bereichen diese Maßnahme auch nach dem 12. Mai noch gelten soll.

Als Beispiele nannte die Ministerin etwa Flußläufe. Von den bisher über 100 infizierten Wildvögel waren laut Rauch-Kallat die meisten Schwäne und Enten. In den Gebieten rund um die Fundstellen sollen in den kommenden zwei Wochen die Proben verdoppelt werden, um festzustellen, inwieweit das H5N1-Virus noch aktiv ist.

Im Gegensatz zur Schweiz, wo sich die Vogelgrippefälle laut Rauch- Kallat vor allem um das Bodenseegebiet konzentriert haben, wurden in Österreich über das ganze Land verteilt infizierte Vögel gefunden. Infizierte Nutztiere waren laut Rauch-Kallat aber nicht dabei, wenn man von zwei „kontaminierten Katzen“ absieht. „Außer den zwei Katzen haben wir nichts gehabt.“

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