AA

Stadttunnel Feldkirch: Beschwerde gegen Parteienstellung

Die Hauptaufgabe des Stadttunnels ist die Entlastung der Bärenkreuzung und der Innenstadt.
Die Hauptaufgabe des Stadttunnels ist die Entlastung der Bärenkreuzung und der Innenstadt. ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Das Land Vorarlberg, die Stadt Feldkirch und die Vorarlberger Energienetze GmbH werden gegen die Zuerkennung der Parteistellung für zwei Bürgerinitiativen im UVP-Verfahren Beschwerde erheben.
UVP-Unterlagen müssen erneut aufgelegt werden
Initiative gegen Stadttunnel

Diese Beschwerde ist aus juristischen Gründen richtungsweisend für andere Verfahren und soll in der Frage nach der Stellung von Bürgerinitiativen bei UVP-Verfahren Klarheit für künftige Verfahren bringen, erklärt die Vorarlberger Landesregierung in einer Aussendung.

Parteistellung zuerkannt

Der Vorarlberger Bürgerinitiative “statt Tunnel” und der liechtensteinischen Bürgerinitiative “mobil ohne Stadttunnel” wurde von Seiten der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Behörde Anfang September Parteistellung zuerkannt. Laut UVP-Gesetz haben Bürgerinitiativen im vereinfachten Verfahren nur eine Beteiligtenstellung mit dem Recht auf Akteneinsicht, jedoch nicht eine Parteistellung, argumentieren die Verfasser der Beschwerde. Die Parteistellung ermöglicht es auch, Rechtsmittel gegen einen Genehmigungsbescheid zu erheben. Ausländische Bürgerinitiativen haben laut Gesetz weder Beteiligtenstellung noch Parteistellung.

Richtungsweisende Bedeutung

Nachdem der Stadttunnel Feldkirch das erste Straßenbauprojekt in Vorarlberg ist, das in einem UVP-Verfahren abgewickelt wird, hat diese Entscheidung eine richtungsweisende Bedeutung für weitere Verfahren. Mit der Beschwerde gegen die Parteistellung soll nun juristische Klarheit geschaffen werden, welcher Status Bürgerinitiativen in UVP-Verfahren zuzuerkennen ist.

Ein entsprechender Antrag wird heute Abend (Montag, 29. September) im Stadtrat Feldkirch gestellt.

  • VIENNA.AT
  • Landhaus
  • Stadttunnel Feldkirch: Beschwerde gegen Parteienstellung
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen