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Stadt Wien lässt Mindestsicherungsgesetz freiwillig begutachten

Grüne Sozialsprecherin Hebein schickt das Mindestsicherungsgesetz in Begutachtung.
Grüne Sozialsprecherin Hebein schickt das Mindestsicherungsgesetz in Begutachtung. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Die Stadt Wien schickt den Gesetzesentwurf zur Reform der Mindestsicherung am Dienstag, 12. September, freiwillig in Begutachtung.

“Es war uns enorm wichtig, dass alle aus der Praxis mitreden können, damit wir auch nichts übersehen”, sagte die Grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein am Dienstag zur APA. Deshalb habe man sich für eine dreiwöchige Begutachtung des Mindestsicherungsgesetz entschieden. Der Weg zur Gesetzwerdung sieht in diesem Fall keine verpflichtende Begutachtung vor. Die Mindestsicherung habe im vergangenen Jahr aber immerhinfast 200.000 Menschen betroffen, begründete Hebein die nun gewählte Vorgangsweise. Nach der Begutachtungsfrist soll der Entwurf gegebenenfalls adaptiert und im November im Landtag beschlossen werden. Damit könne das Gesetz wie geplant am 1. Jänner 2018 in Kraft treten.

Anregungen von Experten zum Mindestsicherungsgesetz

Bereits jetzt gebe es viele Rückmeldungen von Experten aus der Praxis, sagte Hebein. Auch mehrere Anregungen für mögliche Abänderungen gebe es bereits – beispielsweise dahingehend, welche konkrete Leistungen Menschen mit befristeter Arbeitsunfähigkeit erhalten sollen.

“Die meisten Rückmeldungen sind sehr positiv. Es ist eine Welle der Erleichterung, dass wir einen anderen Weg gehen und nicht bei den Ärmsten kürzen.” Das “Hintreten auf Schwächere” sei auch jetzt im Wahlkampf Thema, kritisierte Hebein. Die von ÖVP-Chef Sebastian Kurz vorgeschlagene Deckelung der Mindestsicherung auf maximal 1.500 Euro würde in Wien etwa mehr als 10.000 Kinder in Wien treffen. “Es gibt für mich kaum etwas Schäbigeres als auf Kosten von Kindern Politik zu machen”, empörte sich Hebein.

Mindestsicherung enthält strengere Voraussetzungen für jüngere Bezieher

Das im Juni von der rot-grünen Stadtregierung präsentierte neue Modell sieht keine generellen Kürzungen oder Deckelungen der Mindestsicherung vor, enthält jedoch strengere Voraussetzungen – etwa für jüngere Bezieher. Künftig wird etwa die Bereitschaft, eine Beschäftigung oder ein Kursangebot anzunehmen, ein Kriterium. Auch wenn Eltern bereits Sozialhilfe beziehen, gibt es unter bestimmten Umständen weniger Mindestsicherung.

APA/Red.

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