AA

Staatsanwaltschaft für Einweisung Breiviks in Psychiatrie

Breivik: Die Staatsanwaltschaft plädiert für eine Einweisung in die Psychiatrie.
Breivik: Die Staatsanwaltschaft plädiert für eine Einweisung in die Psychiatrie. ©EPA
Im Prozess gegen den norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik hat die Staatsanwaltschaft die Einweisung des Rechtsextremisten in eine psychiatrische Einrichtung beantragt. Breivik solle für unzurechnungsfähig erklärt werden, hieß es am Donnerstag im Schlussplädoyer der Ankläger vor einem Osloer Gericht. Sollte das Gericht in seinem Urteil Breivik hingegen für straffähig erklären, werde die Anklage die Höchststrafe von 21 Jahren fordern.
Breivik-Morde nationales Trauma
Breivik-Prozess in Oslo
Plädoyers im Breivik-Prozess

Bereits im März hatten sich die Ankläger für eine Einweisung Breiviks in die Psychiatrie ausgesprochen. Nachdem mehrere Experten aber zuletzt seine Schuldfähigkeit bekräftigten, war damit gerechnet worden, dass auch die Staatsanwaltschaft ihre Meinung geändert haben könnte. Das Urteil des Gerichts soll am 20. Juli oder am 24. August verkündet werden.

Breivik hat gestanden, im Juli 2011 in einem Jugendlager der in Norwegen regierenden Sozialdemokraten auf der Insel Utöya 69 Menschen erschossen und zuvor im Osloer Regierungsviertel mit einer Autobombe acht Menschen getötet zu haben. Der 33-Jährige betrachtet sich als nicht schuldig im Sinne der Anklage. Er begründet seine Taten damit, Norwegen vor der Einwanderung von Muslimen schützen zu wollen. Der Regierung warf er vor, den Multikulturalismus zu fördern. Seine Opfer nennt er “Verräter”.

Der Angeklagte beharrt darauf, straffähig zu sein, und will seine Strafe im Gefängnis absitzen. Einer am Donnerstag veröffentlichten Umfrage zufolge wollen 74 Prozent der Norweger Breivik hinter Gittern sehen. Lediglich zehn Prozent sind für eine Einweisung in die Psychiatrie.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Staatsanwaltschaft für Einweisung Breiviks in Psychiatrie
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen