Die Anklagebehörde hat nun gegen das Strafausmaß Berufung angemeldet.
Demgegenüber wird der Freispruch im Anklagepunkt Geschenkannahme durch Beamte nicht bekämpft. Man habe von einer Nichtigkeitsbeschwerde Abstand genommen, erklärte Behördensprecher Wolfgang Swoboda am Montagnachmittag nach Ablauf der dreitägigen Bedenkzeit.
Horngacher soll über Jahre hinweg auf Veranlassung des damaligen BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner stets vor Weihnachten Ruefa-Reisegutscheine erhalten haben. Der vorsitzende Richter Roland Weber hatte in seiner Urteilsbegründung im Zusammenhang damit von einer absolut fatalen Optik gesprochen. Es habe sich allerdings kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Vornahme eines Amtsgeschäfts und dem Geschenkempfang feststellen lassen, so dass der Polizeigeneral in diesem Faktum vom erkennenden Gericht im Zweifel freigesprochen wurde
Horngachers Verteidiger Richard Soyer hatte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Mit den Rechtsmitteln wird sich im kommenden Jahr der Oberste Gerichtshof zu befassen haben.