Es sei ein positives Signal, dass die BH Bludenz die Aarhus-Konvetion in ihre Entscheidungen einfließen lassen. Diese Konvention gibt Umweltorganisationen bei umweltrechtlich relevanten Projekten Parteistellung. Sie ist bislang aber nicht im nationalen Recht verankert worden.
Gleichzeitig würde sich die BH leider eines juristischen Kunstgriffs bedienen und sagen: der Naturschutzbund hätte bereits im laufenden Verfahren seine Einsprüche geltend machen müssen, wiewohl die Parteistellung von Umweltorganisationen im Vorfeld immer bestritten worden ist, bedauert Rauch.
Das bedeute nun, dass NGOs dazu gezwungen würden, ihr Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Einspruchsrecht bei den Höchstgerichten einzuklagen. „Auf diese Weise entsteht für den Projektwerber eine extreme Rechtsunsicherheit trotz vorhandenen Bescheides sowie Ungewissheit über die Länge der Verfahrensdauer bzw. den Eintritt der Rechtskraft des Bescheides.“
(Red.)