Der Chef einer Reinigungsfirma hatte mithilfe des Konstrukts von Subunternehmen mehr als 170 Putzkräfte jeweils nur tageweise angemeldet. Die Sozialversicherungsbeiträge ersparte man sich – der Schaden betrug rund 17.700 Euro.
Das Urteil, ein Jahr Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre, ist rechtskräftig. Der Geschäftspartner des Beschuldigten konnte nicht zur Verantwortung gezogen werden: Der zweite Angeklagte ist nämlich untergetaucht.
Sozialbetrug mittels Subunternehmen und Aushilfskräften
Die seit 2012 bestehende Firma des gebürtigen Serben (33) mit Sitz in Wien – nach seinen Angaben selbst nur ein Subunternehmen – zählt nur einen Angestellten, fünf Arbeiter und ein paar geringfügig Beschäftigte. Dennoch wurden relativ große Aufträge, unter anderem bei Festivals und Veranstaltungen, übernommen. Bewältigt wurden diese Aufträge mithilfe von zahlreichen Aushilfskräften über das Subunternehmen des Abwesenden, das im Vorjahr allerdings nur sieben Monate bestand und dann in Konkurs ging. Nach den Ausführungen des Staatsanwalts gab der Angeklagte den Namen seines Unternehmens her, um die Versicherung zu täuschen.
Chef der Reinigungsfirma betrieb “Scheinfirma”
Die gesamten Firmenunterlagen würden in ein Plastiksackerl passen, meinte der Richter: “Das war eine Scheinfirma, und es war Ihnen egal.” Dass der Angeklagte das einräumte, wurde als Geständnis gewertet, was sich in der Folge neben der Unbescholtenheit des Angeklagten mildernd auf die Strafbemessung – bei einem Rahmen von einem bis zu zehn Jahren – auswirkte. Der Verteidiger hatte um ein mildes Urteil ersucht.
Laut einer Vertreterin der Wiener Gebietskrankenkasse war “keine einzige Zahlung” eingegangen. Der Konkurs des Subunternehmens sei noch nicht abgeschlossen, der Bescheid, dass es sich um eine Scheinfirma handelte, bereits rechtskräftig.
Fall Reinigungsfirma “Paradebeispiel” für Scheinbetrug
Der Staatsanwalt sah in dem Fall ein “Paradebeispiel” für Sozialbetrug. Das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz ziele auf genau solche Fälle ab, sprach der Richter von einem “Lehrbuchfall”. Der Angeklagte rede sich auf den anderen aus, der aber lieber abtauche. “So kann man natürlich in Österreich nicht wirtschaften.” Geschädigt würden dem Staatsanwalt zufolge alle, die arbeiten und Abgaben leisten laut Gesetz leisten.
APA/Red.