Tattoos und Piercings sind Privatsache, dennoch ist es abhängig von Unternehmenskultur, Branche sowie geschäftlicher Ausrichtung des Arbeitgebers, ob das Tragen von Körperschmuck im Unternehmen zulässig ist. In manchen Branchen, wie zum Beispiel im EInzelhandel, Bankwesen und im medizinischen Bereich werden von vielen Arbeitgebern das Tragen von Piercings oder die Zurschaustellung von Tattoos nicht gestattet.
Und da der Arbeitgeber bestimmen kann, welches Unternehmensbild er der Öffentlichkeit vermitteln möchte, hat er auch das Recht beim Erscheinungsbild seiner MitarbeiterInnen mitzureden – und somit auch das Entfernen von Piercings oder das Bedecken von Tattoos vorschreiben.
Tattoos und Piercings beim Bewerbungsgespräch
Generell gilt, die Kleidung im Vorstellungsgespräch entsprechend der Position anzupassen. Und existieren für die Position oder das Unternehmen bestimmte Bekleidungs- oder Sicherheitsvorgaben, sollte man Piercings nur in der Freizeit tragen. Aber es zählt beim Vorstellungsgespräch neben gepflegtem Auftreten und Professionalität eben auch Authentizität. Mit anderen Worten: Im Jobinterview etwas zu verstecken, das man dann später im Arbeitsalltag ohnehin zeigen wird oder zeigen möchte, ist nicht zielführend.
Nicht in jedem Job ist das Tragen von Körperschmuck fehl am Platz. In der Kreativbranche sind Tattoos weit weg vom Jobkiller und können vielmehr zum Pluspunkt avancieren.