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Sohn für Einbrecher gehalten und angeschossen - Niederösterreicher verurteilt

Der Irrtum hätte dem Sohn beinahe das Leben gekostet.
Der Irrtum hätte dem Sohn beinahe das Leben gekostet. ©APA (Symbolfoto)
Zu einer Strafe von vier Monaten bedingt wurde ein 71-jähriger Mann aus dem Bezirk St. Pölten verurteilt, weil er einem vermeintlichen Einbrecher zweimal ins Gesicht schoss. Dabei handelte es sich allerdings um seinen Sohn.

Dass er seinen Sohn für einen Einbrecher gehalten und angeschossen hatte, hat einen 71-Jährigen aus dem Bezirk am Freitag in St. Pölten vor Gericht gebracht. Er bekannte sich schuldig und wurde von Richterin Doris Zwettler-Scheruga wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen – rechtskräftig – zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.

Zwei hintereinander durch das Fenster abgegebene Schüsse hatten den heimkehrenden Sohn in der linken Gesichtshälfte getroffen und schwer am Kopf verletzt. Der als Zeuge geladene 43-Jährige entschlug sich der Aussage.

Vater sei seit dem Vorfall “völlig fertig”

Der Witwer hatte eine Waffenbesitzkarte gehabt. In jener Juli-Nacht hatte er Geräusche gehört, nahm seinen Revolver und feuerte, ohne seine Brille aufzusetzen. Es war jedoch kein Eindringling, den er traf, sondern sein Sohn. Der Pädagoge hatte ursprünglich bei einem Freund übernachten wollen. Als er es sich anders überlegte, konnte er nicht aufsperren, weil der ängstliche Vater den Schlüssel innen im Schloss stecken gelassen hatte. Deshalb versuchte der Akademiker, mit einer Stange ein Fenster aufzuzwängen.

Der Mann sei nur um ein Haar dem Tod entronnen, sagte die Staatsanwältin. Sie betonte, dass der Angeklagte beim Umgang mit seiner Waffe keine Sorgfalt an den Tag gelegt hatte. Der Verteidiger sah hingegen einen “klassischen” Fall von Putativnotwehr. Sein Mandant habe in der Annahme, dass ein Einbrecher eindringen wollte, um Leib und Leben gefürchtet. Seit dem tragischen Vorfall sei der unbescholtene Mann “völlig fertig”, habe sogar eine Alkoholentziehungskur gemacht. An jenem Abend hatte der 71-Jährige drei Bier getrunken und seine üblichen Schmerzmittel eingenommen.

Zwei Schüsse ins Gesicht

Er habe überhaupt nicht mit seinem Sohn gerechnet, sagte der Beschuldigte. Er habe auch nicht gezielt, sondern einfach “aus der Hüfte” durch das Fenster geschossen – dem Schießsachverständigen Ingo Wieser zufolge betrug die Schussentfernung 30 Zentimeter. Nach den Schüssen schrie sein Sohn, seinen eigenen Namen nennend “Hilfe, ich bin angeschossen, ich verblute!” Eine Nachbarin eilte zu Hilfe und verständigte die Rettung. Der Verletzte wurde ins Universitätsklinikum St. Pölten eingeliefert.

Gerichtsmediziner Wolfgang Denk zufolge hatte ein Projektil den Unterkiefer verletzt, ein zweites drang in Höhe des Jochbeins ein und hinter dem Ohr wieder aus.

(APA, Red.)

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