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So geht es im Grasser-Prozess nach der Sommerpause weiter

Ab Mitte September wird Grasser weiter einvernommen.
Ab Mitte September wird Grasser weiter einvernommen. ©APA
Der Buwog-Prozess geht in Sommerpause. Erst am 18. September finden wieder Einvernahmen von Karl-Heinz Grasser, Gerald Toifl und Norbert Wicki statt.
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Nach der heutigen kurzen Unterbrechung der Sommerpause im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere wird das Riesenverfahren am 18. September mit dem 48. Verhandlungstag fortgesetzt. Gestartet ist die Hauptverhandlung im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts am 12. Dezember 2017.

Buwog-Prozess: Der Fahrplan nach der Sommerpause

Im September geht es dann mit der Einvernahme von Grasser weiter, der bereits seit 19. Juni am Wort ist. Nach ihm sind noch die Einvernahmen der beiden Letztangeklagten, von Walter Meischbergers früherem Rechtsanwalt Gerald Toifl und vom Schweizer Vermögensberater Norbert Wicki ausständig, dann werden die Causen Buwog und Terminal Tower Linz vorerst unterbrochen. Wobei bei den Einvernahmen von Toifl und Wicki durch Richterin Marion Hohenecker nur jene Angeklagten anwesend sein müssen, die von der Causa Buwog betroffen sind.

Urteil nicht für 2018 zu erwarten

Nach diesen Einvernahmen dürfen alle Angeklagten, bis auf die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger, fürs erste einmal zu Hause bleiben, denn dann verhandelt Hohenecker die Causa Telekom Austria-Parteispenden. Die Schöffen sind dabei die gleichen wie in der jetzigen Causa. Ist dieser Sachverhalt durch geht es wieder mit Buwog und Terminal Tower weiter. Ein Urteil noch heuer gilt daher als nahezu ausgeschlossen.

(APA/Red)

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