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Skonto bedarf einer Vereinbarung!

©AK mythbuster Gasthaus Krone, Thal-Sulzberg
Die AK Vorarlberg klärt mit „Glasers Weisheiten“ Mythen auf. Heute erklärt Markus Vögel, wie das mit dem Skonto geregelt ist.

„Bei einer höheren Rechnung bin ich jedenfalls berechtigt Skonto abzuziehen, wenn ich gleich zahle??!“ – Diese Behauptung hat Markus Vögel (Hausname „Glaser“) am Freitag aufgestellt. Erfahren Sie im heutigen AK-Video, dass zwar einige Firmen den Skontoabzug tolerieren, dass aber grundsätzlich einseitig kein Skonto möglich ist. Dazu bedarf es immer einer Vereinbarung.

Mythos und Auflösung
Da es im Arbeits- und Konsumentenrecht einige Volksweisheiten gibt, die nicht stimmen, geht die Arbeiterkammer Vorarlberg in der Reihe „Glasers Weisheiten“ Mythen aus diesen beiden Bereichen auf den Grund. Damit Sie mehr Zeit zum Miträtseln haben, stellt Ihnen der Schauspieler jeweils schon am Freitag eine Volkweisheit vor – die Auflösung finden Sie dann heute auf VOL.AT und in den VN.

Mythos einsenden
Wenn Sie auch einen Mythos aus dem Bereich Konsumenten- und Arbeitsrecht haben, senden Sie ihn bitte an: mythos@vn.at

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