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Skonto abziehen – immer möglich?

©AK mythbuster Gasthaus Krone, Thal-Sulzberg
Im Konsumentenrecht gibt es einige Mythen, die sich halten. Die AK Vorarlberg klärt mit „Glasers Weisheiten“ eine weitere Volksweisheit auf.  

Im Bereich des Konsumentenrechts gibt es viele Mythen, die sich halten. Doch nicht alle sind auch wahr. Was halten Sie beispielsweise von dieser Volksweisheit? „Bei einer höheren Rechnung bin ich jedenfalls berechtigt Skonto abzuziehen, wenn ich gleich zahle?!“ Liegt Markus Vögel (Hausname „Glaser“) mit seiner Behauptung, die er heute im AK-Video und auf dem gestalteten Sujet in den VN aufstellt, richtig?

Mythos und Auflösung
Damit Sie möglichst gut informiert sind, geht die Arbeiterkammer Vorarlberg in ihrer Reihe „Glasers Weisheiten“ einigen Mythen aus dem Arbeits- und Konsumentenrecht auf den Grund. Und damit Sie Zeit zum Miträtseln haben, stellt Ihnen der Schauspieler Markus Vögel jeweils am Freitag einen Mythos vor – die Auflösung finden Sie dann am Montag auf VOL.AT und in den VN.

Mythos einsenden
Wenn Sie auch einen Mythos aus dem Bereich Konsumenten- und Arbeitsrecht haben, senden Sie ihn bitte an: mythos@vn.at

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