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Servitenkloster-Flüchtlinge: Behörden verhängen strenge Auflagen

Die Flüchtlinge waren die letzten Monate lang im Servitenkloster untergebracht
Die Flüchtlinge waren die letzten Monate lang im Servitenkloster untergebracht ©APA
Über 20 der Asylwerber, die im Wiener Servitenkloster gemeldet sind, ist nun das "gelindere Mittel" verordnet worden. Das heißt, diese Personen müssen sich täglich bei der Polizei melden. Die Betreuer der betroffenen Flüchtlinge kritisierten diese Maßnahme am Freitag per Aussendung heftig.
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Darin wurde überdies beklagt, dass die entsprechenden Aufforderungsschreiben an die Flüchtlinge in die falsche Sprachen übersetzt worden seien. Auch bei der Caritas Wien ist man nach eigenem Bekunden “irritiert”. Die Wiener Polizei versicherte dagegen, es handle sich um eine “ganz normale Maßnahme” und wies den Vorwurf der sprachlichen Ignoranz zurück.

Asylverfahren brachten Negativ-Bescheid

Die Asylverfahren der 20 betroffenen Personen sind nach APA-Informationen rechtskräftig negativ abgeschlossen worden. Das “gelindere Mittel” ist gemäß Fremdenrecht eine Alternative zur Schubhaft, wenn diese nicht als nötig erachtet wird.

Die Berater der “Refugees”, also Flüchtlinge, haben aber kein Verständnis für das Vorgehen der Behörden, “da doch das Servitenkloster als Bleibe bis Ende Oktober zugesichert wurde”.

Servitenkloster-Flüchtlinge: Das sagt die Polizei

Dies betonte auch Caritas-Wien-Sprecher Martin Gantner: Das Servitenkloster sei bis dahin als “Grundversorgungshaus” zugesagt, und die Asylwerber kämen ihrer Mitwirkungspflicht jedenfalls nach. Vielleicht hege die Polizei ja die Sorge, dass jemand “untertauchen” würde, doch die sei “unserer Ansicht nach nicht gegeben”.

“Diese Sorge teilen wir nicht”, betonte indes ohnehin Polizeisprecher Roman Hahslinger. Es handle sich um “nichts Außergewöhnliches, sondern um eine ganz normale Maßnahme, dadurch, dass wir im Zuge des Verfahrens immer wieder Fragen haben”. Da brauche man den ständigen, direkten Kontakt.

Strittiges Thema Sprache

Dass die Betroffenen in der falschen Sprache angeschrieben worden seien, wies er zurück. Laut Refugee-Aussendung waren die Bescheide “in Hindi, afghanischem Pashtu oder Bangali geschrieben, obwohl wir nur Urdu und pakistanisches Pashtu verstehen”.

Man halte sich stets an jede Sprache, die bei der ersten Kontaktnahme mit jedem Asylwerber von diesem als bevorzugte angegeben wurde, hält Hahslinger fest. “Da wurde nicht gewechselt.”

(apa/red)

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