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Sechs Jahre Haft für BAWAG-Geiselnehmer

APA
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Deutlich unter der gesetzlichen Mindeststrafe ist das Urteil für den BAWAG-Geiselnehmer ausgefallen. Er soll sechs Jahre ins Gefängnis, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der 40-jährige Wiener, der am 27. Februar 2007 in einer BAWAG-Filiale in der Mariahilfer Straße mit einer Pistolenattrappe sechs Bankangestellte stundenlang als Geiseln festgehalten hatte, ist am Mittwochnachmittag im Wiener Straflandesgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht (Vorsitz: Minou Factor) verhängte damit ein deutlich unter der gesetzlichen Mindeststrafe von zehn Jahren angesiedeltes Strafausmaß, was mit den besonderen Umständen des Falls begründet wurde.

Der wegen erpresserischer Entführung, Freiheitsentziehung und Nötigung schuldig erkannte Geiselnehmer nahm die Strafe an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

An sich wäre beim 40-Jährigen ein Strafrahmen zwischen zehn und 20 Jahren zum Tragen gekommen. „Das ist so ein spezieller Fall, dass bei ihnen die Anwendung der außerordentlichen Strafmilderung Platz greifen konnte”, begründete Richterin Minou Factor, weshalb das Gericht über den Geiselnehmer eine deutlich geringere Strafe verhängte.

Dem Buchstaben des Gesetzes nach handle es sich im vorliegenden Fall zwar um „Hardcore-Kriminalität”, dem Angeklagten sei es allerdings primär darum gegangen, „irgendwie Aufsehen zu erregen”, führte die Richterin aus. Er habe kein Lösegeld verlangt, sondern „Forderungen gestellt, die sicher marginal sind”. Der Geiselnehmer hatte explizit Getränke, Zigaretten, ein Gespräch mit seinem Bruder sowie psychologischen Beistand gefordert.

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