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Sechs Jahre Gefängnis für Oscar Pistorius

Pistorius könnte noch einmal in Berufung gehen
Pistorius könnte noch einmal in Berufung gehen ©AP
Der südafrikanische Ex-Sprinter Oscar Pistorius ist wegen Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Richterin Thokozile Masipa verkündete am Mittwoch in Pretoria das Strafmaß gegen den 29-Jährigen, der seine Freundin Reeva Steenkamp im Februar 2013 durch die geschlossene Toilettentür erschossen hatte. Der unterschenkelamputierte Sportler beteuert, er habe sie mit einem Einbrecher verwechselt.

“Mildernde Umstände wiegen schwerer”

Mit ihrem Urteil blieb die Richterin deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 15 Jahren Haft. Masipa entschied, dass die “mildernden Umstände schwerer wiegen als die belastenden Faktoren”.

In erster Instanz war Pistorius im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ein Jahr später wurde er in den Hausarrest entlassen.

Keine Berufung

Pistorius will nicht gegen seine Haftstrafe in Berufung gehen. Das erklärten seine Verteidiger am Mittwoch. “Wir respektieren die Entscheidung von Masipa (…) und Oscar wird die Strafe absitzen”, sagte Anwalt Andrew Facett vor Journalisten.

Ein Rückblick

Februar 2013: Nach dem Tod Reeva Steenkamps wird Pistorius als Tatverdächtiger festgenommen. Er habe geglaubt, auf Einbrecher zu schießen, sagt er.

März 2014: Zum Prozessbeginn beteuert er erneut seine Unschuld.

September 2014: Er entgeht einer Verurteilung wegen Mordes. Die Richterin spricht ihn wegen fahrlässiger Tötung schuldig.

Oktober 2014: Pistorius wird zu fünf Jahren Haft verurteilt.

März 2015: Der Prozess soll neu aufgerollt werden, die Staatsanwaltschaft will ein härteres Urteil erreichen.

Oktober 2015: Nach knapp einjähriger Haft wird der Sportler in den Hausarrest entlassen.

November 2015: Das Berufungsverfahren beginnt. Pistorius startet seinen Sozialdienst.

Dezember 2015: Das Berufungsgericht befindet ihn des Mordes für schuldig. Nach deutschem Recht entspricht der Straftatbestand am ehesten dem Totschlag. Die Entscheidung über das Strafmaß soll 2016 fallen. Pistorius darf vorerst im Hausarrest bleiben.

Januar 2016: Pistorius reicht Klage beim Verfassungsgericht ein. Er sei Opfer eines unfairen Verfahrens geworden, meinen seine Anwälte.

März 2016: Die Richter weisen seine Klage ab. Pistorius drohen nun mindestens 15 Jahre Haft.

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