Die Schweizer Börse hat ihr deshalb einen Verweis erteilt. Die Ausführungen im Geschäftsbericht erlaubten es den Investoren nicht, sich ein klares Bild über die Kriterien für die Festsetzung der Entschädigungen zu machen, heißt es in einer Mitteilung der Börse vom Montag. So habe Vontobel unter anderem Begriffe verwendet, die nicht näher erläutert worden seien.
Nach Ansicht der Sanktionskommission der Schweizer Börse SIX waren die Ausführungen zu allgemein – und damit nicht verständlich und nachvollziehbar. Weiter rügte die Börse, dass die Gewichtung der einzelnen Ziele zur Festsetzung von Bonus-Zahlungen nicht aus dem Geschäftsbericht ersichtlich sei. Kritisiert wurden weiters Angaben zur Kompetenzregelung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Vontobel habe damit die Offenlegungsvorschriften der Richtlinien zur guten Unternehmensführung (Corporate Governance) verletzt, erklärte die Börse.