Schweiz will Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Laut Widmer sollen nun Maßnahmen gesetzt werden, um die Effizienz des Gerichts zu erhöhen. Ein Vorschlag wäre, die Zahl der Richter bei leichteren Fällen von sieben auf drei zu reduzieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) legt die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aus, die alle Mitglieder der paneuropäischen Organisation achten müssen. Er kann bei Menschenrechtsverletzungen nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs von Einzelpersonen angerufen werden und kann den Staaten empfindliche Bußgelder auferlegen.
Kürzlich haben die Straßburger Richter der Klage einer in Italien lebenden Finnin recht gegeben, die von den italienischen Behörden jahrelang vergeblich die Entfernung von Kreuzen aus der Schule ihres Kindes gefordert hatte. Das Urteil sorgte für Empörung in Italien, dem Vatikan, aber auch in Österreich.
Die Schweiz will als Vorsitzland des Europarates, dem außer Weißrussland alle europäischen Staaten angehören, auch Möglichkeiten zur Förderung von Demokratie und Föderalismus aufzeigen, sagte Widmer. Auch wolle Bern dazu beitragen, dass sich der Europarat wieder auf sein Kerngeschäft (Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat) konzentriere. Um Umwelt- oder Kulturfragen kümmerten sich auch andere Organisationen. Die Schweiz übernimmt am 18. November für ein halbes Jahr den Vorsitz des Europarates. Derzeit sitzt Slowenien der Staatenorganisation vor.