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Schwedin (17) unter IS-Terrorverdacht: Prozessbeginn am Donnerstag in Wien

Die 17-jährige Schwedin wird in Wien vor Gericht stehen
Die 17-jährige Schwedin wird in Wien vor Gericht stehen ©APA (Sujet)
Am 18. Februar findet im Straflandesgericht Wien der Prozess gegen jene 17-jährige Schwedin statt, die Anfang Dezember 2015 am Wiener Westbahnhof unter IS-Terrorverdacht festgenommen wurde.
17-Jährige festgenommen
Anzeige gegen Schwedin
Keine Auslieferung
Prozess Ende Februar

Der Schülerin wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, was Verteidiger Wolfgang Blaschitz in Abrede stelle. Seine Mandantin wird sich nicht schuldig bekennen.

17-Jährige lief von daheim weg

Die 17-Jährige sei ohne Reiseziel von zu Hause weggelaufen, meinte Blaschitz. Am 2. Dezember 2015 wurde sie abgängig gemeldet. Über Göteborg, Malmö, Kopenhagen, Hamburg und München war die Jugendliche mit Bus und Bahn nach Wien gereist. In der Bundeshauptstadt wollte sich die Schwedin mit drei Mädchen treffen, die wie sie somalische Wurzeln haben. Die vier wollten sich Wien ansehen, wie die Angeklagte angab.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Muslimin jedoch vor, sie habe nach Syrien gelangen wollen, um sich dort der Jihadistenmiliz “Islamischer Staat” (IS) anzuschließen. Bei der Auswertung ihres Handys ist laut Anklage Belastungsmaterial in Form von Chat-Protokollen und abgespeichertem Propagandamaterial gefunden worden. Nachrichten wie “Aber wenn sie sich nicht bekehren lassen, darfst du sie töten” wurden ebenso festgehalten wie Gutheißungen des Paris-Terrors.

IS-Inhalte auf Handy der Schwedin: Terrorverdacht

Da soll die Angeklagte geschrieben haben: “(…) man zahlt Frankreich seine Aktionen in Syrien zurück” oder “Wenn du für diesen großen Sieg … keine Freunde empfinden kannst, bist du in deinem Herzen scheinheilig”. Zudem wurden laut Anklagebehörde Fotos der IS auf dem Handy gefunden, “wovon einige Enthauptungen und andere Gräueltaten zeigen”.

Dokumentiert wurden von der Staatsanwaltschaft auch Chat-Protokolle, in denen sie andere Personen aufgefordert haben soll, in den Jihad zu ziehen. Daraus sei auch “klar ersichtlich, dass die Angeklagte vor hatte, zu heiraten”.

Anklage gegen 17-Jährige: Prozess in Wien

Die schwedischen Behörden hatten nach der Festnahme des Mädchens kein Auslieferungsbegehren gestellt. Denn das, was die Wiener Justiz der Jugendlichen vorwirft, ist nach schwedischem Recht nicht strafbar. In Folge dessen wurde ein Inlandsverfahren eröffnet, und die 17-Jährige, die nicht den geringsten Bezug zu Österreich hat, angeklagt.

Zu dem Prozess unter Vorsitz von Richter Andreas Hautz werden laut Verteidiger Blaschitz auch die Eltern der 17-Jährigen anreisen. Das primäre Interesse des Anwalts bestehe darin, dass die Minderjährige, die seit Dezember in U-Haft sitzt, möglichst bald in ihre Heimat zurückkehren kann.

Der Fall hat in Schweden für beträchtliches Aufsehen gesorgt – laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn dürften zahlreiche Medienvertreter zur Verhandlung anreisen. Der Prozess findet unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt und wird vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung überwacht.

>>IS-Verdacht: 17-Jährige am Westbahnhof festgenommen – zunächst keine Auslieferung

(apa/red)

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