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Schutz gegen die Vorratsdatenspeicherung

Kann man sich gegen die Vorratsdatenspeicherung schützen?
Kann man sich gegen die Vorratsdatenspeicherung schützen? ©APA
Seit dem 1. April werden die Daten der Österreicher gespeichert. Ab sofort wird das systematische Sammeln und Speichern von Daten gesetzlich legitimiert. Wir haben ein paar Tipps, wie man sich gegen diesen Vorgang ein wenig schützen kann.
Die Daten der Österreicher werden gespeichert
Deo gegen die Datenspeicherung
So werden die Daten gespeichert

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Österreich mit dem 1. April 2012 in Kraft getreten. Vorgeschlagen wurde sie von der EU-Kommission. Ab sofort werden die Telefonate und E-Mails der Österreicher für sechs Monate lang gespeichert.

So funktioniert die Vorratsdatenspeicherung

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden in Zukunft alle Telefongespräche, Internet-Telefonie, SMS, Multimedia-Nachrichten, sowie die Übertragung von Daten über sämtliche Internet-Protokolle, inklusive E-Mail, überwacht und abgespeichert. Dabei werden jedoch nicht die Inhalte gespeichert. Bei Telefonaten wird vermerkt, welche Teilnehmer miteinander, wann, wie lange und von wo kommuniziert haben. Beim Surfen im Netz und Mailverkehr werden die IP-Adresse gespeichert.

Zugriff auf die Daten haben:

  1. die Staatsanwaltschaft
    • benötigt einen gerichtlichen Beschluss
    • nützt die Daten, um Ermittlungen zu unterstützen
  2. die Sicherheitsbehörden 
    • akute Gefährdungssituation muss als Begründung für die Verwendung der Daten definiert werden
    • nützt Informationen bei Akutinformationen

Schutz gegen die Vorratsdatenspeicherung

Entstanden nach 9/11 stellt sich die Frage, ob man sich gegen die Datenspeicherung auch schützen kann. Die Telefon- und Standortüberwachung kann keine anonymen Handys erfassen, Daten von Pre-Paid Simkarten und nicht regestrierten Handys werden demnach nicht gespeichert. Was den E-Mailverkehr betrifft, werden ausländische E-Mailkonten nicht kontrolliert. Kunden kleiner Internet-Provider (bei welchen der Umsatz geringer als 276.456 Euro ist) sind von der Speicherung ebenso ausgenommen wie Firmen.

Weiter werden Chat- und Internet-Messaging Programme, Datenübertragung über (S)FTP, HTTPS, Skype, Tauschbörsen und viele mehr nicht überwacht und abgespeichert. Auch die Inhalte beim generellen Surfen im Internet werden nicht gespeichert.

Ganz umgehen kann man die Vorratsdatenspeicherung jedoch nicht. Es werden aber immer mehr Stimmen laut, dass diese Regelung gegen das geltende Datenschutzgesetz in Österreich verstößt. Erforderliche Genehmigungen scheinen scheinbar nicht vorzuliegen und wurden zum Teil nicht beantragt.

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