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Schulschwänzen: Meiste Strafen fürs "Stangeln" in Wien und Salzburg

Das Schulpflichtige der Schule fernbleiben, ist besonders oft in Wien Thema
Das Schulpflichtige der Schule fernbleiben, ist besonders oft in Wien Thema ©BilderBox.com (Sujet)
Die meisten Strafen wegen Schulschwänzens werden in Salzburg und Wien verhängt. Kaum Strafen wegen Verletzungen der Schulpflicht gibt es dagegen im Burgenland. In Kärnten wurden auffallend viele Ersatzfreiheitsstrafen verbüßt. 
Kampf gegen Schulschwänzen
Wiens Schulschwänz-Beauftragter

Diese Zahlen ergab die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ).

Meiste Schulschwänzer in Wien

In absoluten Zahlen wurden 2013 im schülerstärksten Bundesland Wien auch die meisten Strafen wegen Schulpflichtverletzungen ausgesprochen: Insgesamt gab es in der Bundeshauptstadt 880 Straferkenntnisse bzw- -verfügungen. Bereits auf Platz zwei folgt überraschend das wesentlich schülerärmere Bundesland Salzburg mit 449 Strafen, gefolgt von Oberösterreich (399) und dem ebenfalls eher kleinen Vorarlberg (182). Niederösterreich kommt auf 150 Strafen, Kärnten auf 119, Tirol auf 112, die Steiermark auf 57 und das Burgenland auf lediglich fünf. 2014 (Zahlen nur bis 10. Juli) liegen Wien (344) und Salzburg (295) fast Kopf an Kopf.

Kärnten sticht heraus

Auffallend: In Kärnten kam es im Zuge der Verfahren zu auffällig vielen Ersatzfreiheitsstrafen – nämlich insgesamt 29. Eltern mussten dort 2013 für das Schwänzen ihrer Kinder insgesamt 64 Tage und neun Stunden hinter Gitter. Zum Vergleich: In Wien waren es lediglich drei Ersatzfreiheitsstrafen und 90,5 Stunden.

Schulpflichtverletzungen: Verfahren neu

Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es ein neues Verfahren bei Schulpflichtverletzungen, das “im Fall des nicht regelmäßigen Schulbesuchs im Ausmaß von fünf Tagen, 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder drei aufeinander folgenden Tagen unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht” in Gang gesetzt wird. Ein fünfteiliger Stufenplan sieht dann zunächst verpflichtende Gespräche mit Eltern und Schülern sowie die Einschaltung von Direktor, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlwohlfahrt vor. Hilft das alles nicht, können Verwaltungsstrafen bis 440 Euro verhängt werden.

(apa/red)

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