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Schuldspruch wegen Patientenvernachlässigung in Krems

Weil sie als 24-Stunden-Betreuerin einen dementen, hilflosen Patienten zumindest eine Nacht allein gelassen und überdies aus dem Haus im Waldviertel Gold und Schmuck im Wert von mehr als 30.000 Euro gestohlen hatte, ist eine 48-jährige Rumänin am Dienstag am Landesgericht Krems zu 24 Monaten Freiheitsstrafe, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.


Die Staatsanwältin hatte in ihrem Schlussvortrag auf die zahlreichen Widersprüche in der Aussage der Angeklagten verwiesen. So habe sie mehrere Gründe für ihre überstürzte Abreise am 3. Oktober 2015 angegeben: Zum einen seien es die Schläge gewesen, die sie von dem – mitunter aggressiven – Patienten erhalten hätte, zum anderen hätte sie Angst vor einem Bekannten gehabt, der wiederholt im Haus war und ihr Avancen gemacht hätte – was der 74-Jährige im Zeugenstand vehement bestritt. Weiters soll ihr Mann in Rumänien Selbstmordabsichten geäußert haben – an anderer Stelle war jedoch von dessen Scheidungsabsichten die Rede.

In Sachen Diebstahl war für die Anklägerin absolut unglaubwürdig, dass die Beschuldigte niemals im Wohnzimmer des Hauses gewesen sein wollte. Überdies habe die zweite Betreuerin auf Fotos, die die Tochter der 48-Jährigen auf Facebook gestellt hatte, eindeutig Schmuckstücke aus dem Besitz der – mittlerweile verstorbenen – Frau des Patienten erkannt.

Die Richterin verlas die Aussage der 72-Jährigen, die damals im Herbst wegen einer Darmoperation im Spital gewesen war und dann unerwartet einer Embolie erlag. Demnach hatte die Angeklagte Interesse an ihrem Schmuck gezeigt. Ein Sachverständiger bewertete das nach Angaben der Frau gemeinsam mit der Betreuerin verschwundene Gold – Barren und Dukaten – mit knapp 31.000 Euro. Die Beschuldigte selbst hatte in der Verhandlung mehrfach beteuert, nichts gestohlen zu haben.

Mildernd sei kein Umstand gewesen, erläuterte Richterin Gudrun Hagen zum Urteil. Die Angeklagte habe wenig Glaubwürdiges ausgesagt, vielmehr alle anderen – von Bekannten und Nachbarn bis zur Sachwalterin – “angepatzt” und das Vertrauensverhältnis ihrer Stellung ausgenutzt. Wie lange der auf den Rollstuhl angewiesene Mann tatsächlich allein gelassen worden war, ließ sich nicht exakt eruieren. Von der Vermittlungsagentur für Betreuungspersonal sagte ein Zeuge aus, dass die 48-Jährige an jenem Abend angerufen und ihre Abreise angekündigt hätte – worauf sie angewiesen worden sei, erst dann zu fahren, wenn die Ersatzbetreuerin eingetroffen wäre.

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