AA

Urteil im Mordprozess wird von beiden Seiten bekämpft

Die Haftstrafe von 18 Jahren für den Angeklagten wird in Steyr sowohl vom Staatsanwalt als auch vom Verteidiger angefochten
Die Haftstrafe von 18 Jahren für den Angeklagten wird in Steyr sowohl vom Staatsanwalt als auch vom Verteidiger angefochten ©APA
18 Jahre Haft lautete das Urteil gegen einen 26-jährigen Oberösterreicher am Montag in Steyr. Der Staatsanwalt will eine höhere Haftstrafe, der Verteidiger eine geringere Strafe.
Schuldspruch Steyr
Mord in Steyr
Mordprozess in Steyr

Schuldspruch wegen Mordes und 18 Jahre Haft – über einen 26-jährigen Oberösterreicher im Landesgericht Steyr – wird bekämpft. Der Staatsanwalt legte Berufung gegen die Strafhöhe ein, sie ist ihm zu gering. Der Verteidiger berief ebenfalls, sie ist ihm zu hoch. Obendrein kündigte er Nichtigkeitsbeschwerde an. Das gab das Landesgericht am Freitag auf APA-Anfrage bekannt.

Erdrossel Bekannte unter Drogeneinfluss

Der Angeklagte soll im Sommer des Vorjahres eine Bekannte im Crystal Meth-Rausch erdrosselt haben. Im Prozess am vergangenen Montag fällten die Geschworenen ihren Schuldspruch einstimmig. Mit sieben zu einer Stimme entschieden sie obendrein, dass der 26-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Sie folgten damit der Ansicht des Staatsanwalts, der eindeutig den Tatbestand des Mordes erfüllt sah und eine langjährige Haftstrafe gefordert hatte.

Tat besonders grausam

Der Verteidiger hielt hingegen bis zuletzt auch eine Rauschtat für möglich, auf die nur bis zu drei Jahre gestanden wären. Der Richter begründete das hohe Strafausmaß damit, dass die Tat besonders grausam gewesen sei. Mildernd wurden das Geständnis und der ordentliche Lebenswandel gewertet. Durch das Einlegen von Rechtsmitteln innerhalb der gesetzlichen Frist ist das Urteil vom vergangenen Montag vorerst nicht rechtskräftig. Nun muss sich der Oberste Gerichtshof mit dem Fall befassen. (APA)

  • VIENNA.AT
  • VIENNA.AT
  • Urteil im Mordprozess wird von beiden Seiten bekämpft
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen