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Schuldspruch für "Hakenkreuz-Opfer" in NÖ: Überfall selbst inszeniert

Schuldspruch: Der Vorfall sei inszeniert gewesen.
Schuldspruch: Der Vorfall sei inszeniert gewesen. ©APA/Sujet
"Eie in einem Hollywoodfilm": Ein 53-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung - eines Überfalls, bei dem ihm ein Hakenkreuz in die Brust geritzt wurde - und falscher Beweisaussage zu 20 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Inszenierung? Opfer vor Gericht
Paar bekennt sich nicht schuldig

Seine Ehefrau (65) erhielt auch wegen Verleumdung 20 Monate bedingt. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, meldete Berufung an, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

Richter Hans Barwitzius bezeichnete die Causa als Geschichte “wie in einem Hollywoodfilm”, verwies aber gleichzeitig darauf, dass die Fakten akribisch recherchiert wurden. Auffällig sei, dass der Beschuldigte von einem Schlag auf den Kopf und folgender langer Bewusstlosigkeit gesprochen hatte, es aber aus medizinischer Sicht keine Spuren wie etwa eine Beule gab. Die Erzählungen der Ehefrau über angeblich von den Nachbarn geäußerte Schuldbekenntnisse seien nicht schlüssig. Mildernd auf die Strafbemessung wirkte sich der ordentliche Lebenswandel aus, erschwerend war das Zusammentreffen zweier Vergehen bzw. im Fall der 65-Jährigen mit einem Verbrechen.

Richter demonstrierte selbst Entfesselung

Zuvor hatte Barwitzius berichtet, dass das von der Polizei nach dem “Überfall” sichergestellte Fesselungsmaterial – zwei Stück Mehrfachkabelbinder, die sich wieder öffnen lassen – in gängigen Baumärkten und auch im Fachhandel nicht erhältlich war. Allerdings fand sich im Zuge der von ihm im August beauftragten Ermittlungen am Arbeitsplatz des Angeklagten in Schwechat im Magazin eine 100-Stück-Packung der gleichen Art.

Der Richter demonstrierte schließlich – ohne großen Aufwand – persönlich, dass es möglich ist, sich mit derartigen Kabelbindern selbst an den Handgelenken am Rücken zu fesseln. Es gelang ihm in der Folge auch, diese wieder zu öffnen und sich zu befreien.

Er kenne diese Kabelbinder nicht, er habe in der Firma nie damit zu tun gehabt, beteuerte der Beschuldigte. Er sei in dem Industriebetrieb mit niemandem verfeindet, aber natürlich gebe es Konkurrenzdenken, meinte der Schichtleiter. Wenige Tage vor der ersten Verhandlung wurde sein Haus nach einer Anzeige aus der Firma vom EKO-Cobra durchsucht – Waffe wurde aber keine gefunden.

Hakenkreuz-Narben am Oberkörper

Das Verfahren hatte im August begonnen. Das Ehepaar blieb heute bei seiner Verantwortung, nicht schuldig zu sein. Der 53-Jährige zeigte dem Richter die Narben auf seinem Oberkörper. Nach seiner Darstellung war der Mann auf der frühmorgendlichen Fahrt zur Arbeit wegen eines – getürkten – Autounfalls stehengeblieben, sei niedergeschlagen, in einen Wagen verfrachtet worden und erst nach mehreren Bewusstlosigkeiten – gefesselt und verletzt an einem Bachbett liegend – wieder zu sich gekommen.

Eine Zeugin erzählte, dass ihre Freundin damals im Februar ob des “Überfalls” “völlig aufgelöst” gewesen war. Beamte des Landeskriminalamts gaben an, dass die Frau ihnen über den jahrelangen Zwist mit den Nachbarn erzählt und ihre Eintragung über ein mitgehörtes Gespräch auf ihrem Standkalender hergezeigt habe. Demnach sei u.a. der Satz “Schade, dass er nicht im Bachbett krepiert ist” gefallen.

(APA)

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