Das umfassende Geständnis des Angeklagten habe strafmildernd gewirkt, erklärte Richter Norbert Hofer in der Urteilsbegründung. Zudem habe sich auch die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten mildernd ausgewirkt.
Einstimmiger Schuldspruch
Die acht Geschworenen fällten den Schuldspruch einstimmig. “Es ist nicht möglich, den Schaden wieder gut zu machen. Ein gerechtes Urteil kann es nicht geben”, sagte der Richter. 20 Jahre mögen vielleicht wenig erscheinen. Im Vergleich zu anderen Taten, die oft viel heimtückischer oder geplanter sind, sei es aber eine schuld- und tatangemessene Strafe, fügte der Richter hinzu. Man müsse bei den Strafen “Spielraum nach oben” lassen.
Wiederholungsgefahr
Weil zu befürchten sei, dass der Angeklagte weitere Taten mit schweren Folgen begehe, sei dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Beschuldigten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einweisen zu lassen, stattgegeben worden, sagte der Richter
Angeklagter hat Beziehungssucht
Aufgrund seiner Kindheit in einem “dysfunktionalen Elternhaus” habe der Beschuldigte eine unglaubliche Beziehungssucht. “Er hat aber keine Ahnung, wie eine Beziehung funktioniert”, erläuterte Psychiaterin Adelheid Kastner. Er definiere Beziehungen ausschließlich nach seinen Vorgaben und habe dabei klare und vor allem starre Vorstellungen. Ihm fehle jegliche Kompromissbereitschaft und das Eingehen auf andere. Außerdem sehe er sich selbst als etwas Besonderes, als ein Geschenk an die Frauen, meinte die Sachverständige.
“Es hätte jede sein können”
Im Laufe der Jahre und aufgrund vieler missglückter Beziehungen habe der 24-Jährige schließlich eine enorme Wut auf Frauen aufgebaut, vor allem auf diejenigen, die “die Chance auf ihn hätten, aber trotzdem noch Interesse an anderen Männern zeigen”, sagte Kastner. Was Larissa widerfahren sei, könnte auch jeder anderen seiner Partnerinnen passieren. “Sie war zufällig in dem Moment die Anwesende, an der er seine Wut auslassen konnte. Es hätte aber jede sein können”, meinte die Gutachterin.
Psychiaterin: Extreme Sturheit
Der Angeklagte trage alle Motive und Gründe in sich, die es brauche, um jemanden umzubringen. “Müsste er sich jetzt einer Behandlung unterziehen, können möglicherweise noch Veränderungen in seiner Persönlichkeit erzielt werden. Aufgrund seiner extremen Sturheit kann man seine Situation jedoch nur vorsichtig positiv bewerten”, schloss Kastner ihren Vortrag.
Erstickt – Leiche in den Inn geworfen
Der 24-Jährige soll sein Opfer in der Nacht auf den 14. September 2013 am Hals gepackt, die junge Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und erstickt haben. Danach habe er die Leiche in den Inn geworfen. Die 21-Jährige blieb zunächst verschwunden und wurde bei einer groß angelegten Suchaktion am 6. Oktober aus dem Inn geborgen. Der 24-Jährige war am 26. Oktober wegen Mordverdachts festgenommen worden.
Eltern und Schwester im Gerichtssaal
Der Angeklagte bekannte sich vor Richter Norbert Hofer schuldig. “Ich habe sie sehr gemocht, wir wollten es miteinander probieren”, sagte der Beschuldigte über seine Beziehung zum Opfer. Er sei eifersüchtig geworden, meinte der 24-Jährige im bis auf den letzten Platz besetzten Gerichtssaal. Den Prozess verfolgten auch Larissas Eltern und ihre Schwester.
Er habe Larissa kurz vor der Tat zu einem Vorfall mit zwei anderen jungen Männern befragt. “Ich hab sie gefragt, ob da was gelaufen ist”, meinte er. Sie habe daraufhin mit einem “nein, nein, nein” und einem “ironischen Lächeln” geantwortet. “Dann habe ich nur mehr rot gesehen”, schilderte der Angeklagte. Daraufhin geschah alles innerhalb von Sekunden und er sei sich vorgekommen “wie in einem schlechten Film”, fügte der 24-Jährige hinzu.
“Ich wollte nie jemanden verletzen. Ich wollte nicht wahrhaben, was passiert ist”, beteuerte der junge Mann. “Ich würde mein Leben geben, um das wieder gut zu machen”, fügte er hinzu. Er habe viel Zeit gehabt, über das Geschehene nachzudenken, und könne ausschließen, dass er jemals wieder so etwas tun werde. Es sei das Schlimmste gewesen, was er jemals erlebt habe, erklärte der 24-Jährige.
Nach der Tat Schwester angerufen
Der 24-Jährige habe kurz nach der Tat Larissas Schwester angerufen und ihr vom Verschwinden seiner Freundin erzählt. Nachdem die Schwester eine Vermisstenanzeige aufgegeben hatte, suchte die Polizei den Beschuldigten auf. “Er hat sowohl seine gesamte Wohnung als auch sich selber von der Polizei untersuchen lassen”, erklärte Pfeifenberger. Dabei habe er tiefe Betroffenheit gemimt, fügte sie hinzu.
Verräterische Handy-Verbindungsdaten
Die Verbindungsdaten seines Handys verrieten den Angeklagten laut der Staatsanwältin schließlich. “Die auf seinem Handy angezeigten Verbindungen stimmten mit den tatsächlichen Verbindungen nicht überein. Er hatte also seine Gesprächsprotokolle gelöscht”, sagte Pfeifenberger. Der Beschuldigte sei nämlich in der Nacht, als er Larissas Leiche in den Inn geworfen habe, mit seinem Auto in einer Sandbank stecken geblieben und habe den Pannendienst verständigt.
Verteidigerin Eva Kathrein argumentierte, dass es sich nicht um einen einfachen Fall handle, obwohl der Angeklagte geständig und der Sachverhalt eindeutig sei. Immerhin müssten die Geschworenen über eine “tatangemessene Strafe” entscheiden. (red/APA)