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Schülerproteste: Stadtschulrat verbot 'politische Bildung'

Gut besucht: Der Protest gegen die überschrittenen Klassenschülerhöchstzahlen
Gut besucht: Der Protest gegen die überschrittenen Klassenschülerhöchstzahlen ©Schülerunion
Transparente statt Schulbüchern wurden heute vor der AHS Rahlgasse getragen: Die Schüler demonstrierten gegen zu große Klassen und ein 'Ausgangsverbot'
Bilder von der Protestaktion

“7A: 34 SchülerInnen”, “2A: 27 SchülerInnen” steht auf den Schildern von Schülern der WienerAHS Rahlgasse, die heute, Donnerstag, vor ihrem Schulgebäude protestierten. Anlass dazu gaben laut Schüler-, Lehrer- und Elternvertreter die überschrittene Klassenschülerhöchstzahl von 25 in mehr als der Hälfte der Klassen, Klassenzusammenlegungen sowie die Streichung von Werteinheiten für unverbindliche Übungen. Ein geplanter “Lehrausgang zur politischen Bildung” bis vor das Unterrichtsministerium und den Stadtschulrat wurde untersagt – diese setzen stattdessen Gespräche für eine Verbesserung der Situation an.

Stadtschulrat: keine rechtliche Deckung

Am Mittwoch hatten Lehrkörper, Elternverein und SchülerInnenvertretung der AHS Rahlgasse in Wien-Mariahilf den Protestmarsch angekündigt. Dazu kam das Nein vom Wiener Stadtschulrat – weil es “rechtlich nicht gedeckt ist, eine Protestkundgebung als lehrplankonformen Schulausflug zu titulieren”, heißt es aus dem Stadtschulratsbüro. Man nehme die Sorgen der Schüler, Lehrer und Eltern jedoch ernst, Gespräche sollen “in allernächster Zukunft” folgen.

Das Büro von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) kündigte in einer Aussendung “nach mehreren Gesprächsrunden mit dem Stadtschulrat” bereits für den heutigen Nachmittag ein weiteres Gespräch mit Vertretern der Schulpartnerschaft an. Der AHS Rahlgasse seien “schon jetzt kleinere Lerngruppen” und “dafür entsprechend mehr Lehrkräfte angeboten worden”.

Klassenschüler-Höchstzahl überschritten

An Volks-, Haupt- und Polytechnischen Schulen hat die Klassenschülerzahl als Richtwert 25 zu betragen – Abweichungen sind nur aus besonderen Gründen wie z.B. dem Erhalt von Schulstandorten zulässig. Für die AHS-Unterstufe wurde der Höchstwert 25 festgesetzt, wobei eine Überschreitung um 20 Prozent (also auf 30 Schüler) erlaubt ist, um Abweisungen von Schülern zu vermeiden. Der Rechnungshof (RH) hatte bereits Anfang des Jahres in einem Bericht kritisiert, dass der Richtwert einer Klassenschülerhöchstzahl von 25 vor allem an AHS-Unterstufen oft überschritten wird

‘rahlgasse 6, wien, austria’

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