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Schlepper-Prozess in Korneuburg: Vier Angeklagte vor Gericht

Schlepperei: Vier Angeklagte in Korneuburg vor Gericht
Schlepperei: Vier Angeklagte in Korneuburg vor Gericht ©APA (Sujet)
Ein Prozess um Schleppungen, die via Flughafen Wien in die USA geplant waren, hat am Dienstag am Landesgericht Korneuburg begonnen. Das Verfahren wurde für zwei Tage anberaumt - und am Ende des Tages vertagt.

Prozess um Schlepperei in Korneuburg: Drei Männer sind deshalb angeklagt, ein vierter wegen versuchter Erpressung. Dem damals bei verschiedenen Firmen im Bereich des Flughafens Wien-Schwechat beschäftigten Trio wird vorgeworfen, 2014 und 2015 die illegale Ein- und Weiterreise von etwa 25 Fremden gefördert zu haben.

Vier Männer wegen Schlepperei vor Gericht

Der Erstangeklagte aus Sri Lanka (31) war Dokumentenprüfer bei einer Securityfirma, er musste sich bereits 2014 wegen Schlepperei verantworten und gab am Dienstag ausführlich Auskunft über die ihm angelasteten Vorgänge. Sein Zwillingsbruder, der Drittangeklagte, ist österreichischer Staatsbürger. Der Zweitangeklagte (22), ein in Wien geborener polnischer Staatsangehöriger, hatte sich laut Staatsanwalt Ronald Schaffer vollinhaltlich geständig gezeigt – ebenso der vierte Mann auf der Anklagebank, ein 53-jähriger Buslenker.

“Einladungsschleppungen” für Landsleute

Laut dem Ankläger hatten die Brüder sogenannte “Einladungsschleppungen” für Landsleute organisiert. Dafür wurden Freunde und Bekannte dazu verleitet, Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben – tatsächlich wollten aber die derart “Eingeladenen” nicht als “Gäste” in Österreich bleiben. Es ging vielmehr darum, in den Schengenraum zu gelangen und von hier aus in die USA weiterzufliegen. Die Menschen wurden zunächst am Landweg – über den Kosovo und Ungarn, wo sie mit Pkw abgeholt wurden – nach Österreich gebracht.

Die Flüge in die USA funktionierten, indem die Geschleppten vom Erstangeklagten abgestempelte Boarding-Karten erhielten – die Identitäten stammten von Zweitausdrucken bzw. Daten von US-Bürgern, die der Zweitangeklagte beschafft haben soll. Um die Passkontrollen zu umgehen, wurden die Ausreisenden durch Personaleingänge geschleust, um dann “ganz normal” die Sicherheitskontrollen zu passieren. Der Zweitangeklagte hatte im Ermittlungsverfahren angegeben, je 1.000 Euro für seine Hilfe bekommen zu haben.

Der Viertangeklagte hatte eine dieser Erklärungen unterschrieben. Als er deshalb Probleme mit der Polizei bekam, wollte er 500 Euro für sein Schweigen kassieren. Das habe sein Mandant unumwunden zugegeben, sagte sein Verteidiger. Er sprach sich eingangs dafür aus, das Verfahren auszuscheiden.

Urteil gegen Viertangeklagten

Die Verteidigerriege hielt u.a. fest, dass die Flugsicherheit durch die Schleppungen niemals gefährdet war, weil die Sicherheitskontrollen ordnungsgemäß passiert worden waren. Anwalt Josef Phillip Bischof verwies zudem auf die “inflationäre” Verwendung des Begriffs Schleppung. Der Tatbestand sei aus seiner Sicht nur bei entsprechend hoher Entlohnung gegeben.Der Drittangeklagte, laut Anklage auch Kontaktperson für die Verpflichtungserklärungen, sprach u.a. von Freundschaftsdiensten. Als er einmal Landsleute mit dem Pkw vom Hauptbahnhof in Budapest abholte, wurde er von der Polizei in Ungarn kontrolliert. Sowohl er als auch sein Bruder hatten, wie Staatsanwalt Schaffer ausgeführte, bisher im Ermittlungsverfahren geschwiegen.

“Habe keine Erpressung vorgehabt”

Der Buslenker meinte, er habe nach den Unannehmlichkeiten nur seine Ruhe in der Causa haben wollen und deshalb die SMS geschickt, in der er 500 Euro forderte. Er habe keine Erpressung vorgehabt, beteuerte er.

Nach den Einvernahmen der Beschuldigten wurde zu Mittag der erste einer Reihe von Zeugen aufgerufen, der über unterschriebene Verpflichtungserklärungen berichtete. Einer gab an, seit einem Urlaub in Sri Lanka Kontakt zum Erstangeklagten gehabt und in der Folge ein junges Paar eingeladen zu haben. Als er zum Flughafen fahren wollte, um sie abzuholen, hieß es, die beiden hätten umgeplant und wollten weiter nach Paris fliegen. Eine Gegenleistung habe er für diese Gefälligkeit nicht erhalten, sagte der Mann, über den, wie der Staatsanwalt erwähnte, auch die Erklärung des ihm bekannten Viertangeklagten gelaufen war.

Verfahren gegen Viertangeklagten ausgeschieden

Tatsächlich wurde in der Folge das Verfahren gegen den Viertangeklagten ausgeschieden. Er wurde nach kurzer Beratung des Schöffensenats wegen versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe (300 Tagessätze a 20 Euro) verurteilt, wobei die Hälfte bedingt nachgesehen wurde.

Dem rechtskräftigen Urteil schloss sich in dem auch für Mittwoch ausgeschriebenen Verfahren eine Mittagspause an. Am Nachmittag waren weitere Zeugen geladen.

Verfahren auf 20. Mai vertagt

Monika Zbiral, vorsitzende Richterin des Schöffensenats in Korneuburg, hat den ursprünglich für zwei Tage angesetzten Prozess um Schleppungen durch drei Angeklagte, die im Bereich des Flughafens Wien-Schwechat beschäftigt waren, am Dienstagnachmittag vertagt. Grund waren Beweisanträge der Verteidigung. Die Verhandlung am Mittwoch entfällt daher, neuer Termin ist der 20. Mai.Ein bei einer Firma am Airport Angestellter hatte den Drittangeklagten belastet: Der Zeuge erklärte, von seinem Arbeitskollegen auf etwaige Mitwirkung bei der Durchschleusung von Fremden angesprochen worden zu sein. Der 31-Jährige hätte erzählt, er kenne Leute, die bis zu 6.000 Euro für Schleppungen zahlen würden, und ihm für eine Beteiligung zuerst 1.000 und dann nach seiner Ablehnung sogar 2.000 Euro angeboten. Er habe das zweite Gespräch aufgenommen, sagte der Zeuge. Zuvor sei er schon gewarnt worden, dass der neue Kollege “irgendwie komisch” sei. Der Beschuldigte bestritt vehement einen derartigen Gesprächsablauf mit seinem damaligen Vorgesetzten.

(apa/red)

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