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Schlepper in St. Pölten vor Gericht: Zweieinhalb Jahre Haft für 23-Jährigen

Der junge Mann muss sich vor Gericht wegen Schlepperei, fahrlässiger Tötung sowie Körperverletzung verantworten.
Der junge Mann muss sich vor Gericht wegen Schlepperei, fahrlässiger Tötung sowie Körperverletzung verantworten. ©APA (Sujet)
Bereits Mitte Juli verursachte ein Schlepper auf der A1 einen Verkehrsunfall, bei dem ein syrischer Flüchtling ums Leben gekommen ist und weitere drei Menschen schwer verletzt wurden. Am Montag musste sich der 23-Jährige dafür am Landesgericht St.Pölten verantworten.
Flüchtling starb nach Verkehrsunfall

Bei einem Verkehrsunfall auf der Westautobahn (A1) in Niederösterreich ist Mitte Juli ein syrischer Flüchtling (27) ums Leben gekommen, drei Landsleute wurden schwer verletzt. Der damals ebenfalls verletzte Fahrzeuglenker, ein 23-jähriger in Wien lebender russischer Staatsbürger, musste sich am Montag am Landesgericht St. Pölten verantworten.

Schlepper vor Gericht: Prozess startete

Die Anklage warf dem Mann Schlepperei, fahrlässige Tötung sowie Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor: Der 23-Jährige habe sich ohne Führerschein ans Steuer gesetzt und sei zudem unter dem Einfluss von Cannabis gestanden.

Der Beschuldigte hatte in einem BMW vier Syrer im Alter von 16,22, 25 und 27 Jahren gegen Entgelt von Ungarn nach Salzburg bringen wollen, als er nach damaligen Polizeiangaben am 16. Juli gegen 03.15 Uhr im Gemeindegebiet von Markersdorf (Bezirk St. Pölten) auf einen Sattelzug auffuhr. Der Beifahrer, der auf dem Sitz eingeklemmt worden war, starb im Spital. Der 25-Jährige, der nicht angegurtet war, wurde aus dem Wagen auf die Fahrbahn geschleudert. Alle Insassen wurden in Krankenhäuser gebracht.

Angeklagter bekennt sich schuldig

Seiner Verteidigerin zufolge bekannte sich der Angeklagte schuldig. Mit 400 Euro im Monat und Sorgepflicht für zwei Kinder habe er ein “verlockendes” Angebot angenommen. In Budapest nahm er vier Personen auf – in Niederösterreich sei er am Steuer eingeschlafen und es kam zu dem Unfall. Es tue ihm sehr leid, was passiert ist. “Ich habe Geld gebraucht, meine Frau war zu diesem Zeitpunkt krank”, sagte der Angeklagte, anerkannter Flüchtling ohne Beschäftigung, via Dolmetscher.

Warum er ein Auto gekauft habe, als er bereits eineinhalb Jahre arbeitslos war, wollte der Richter wissen. Er gehe nämlich davon aus, dass der 23-Jährige das Fahrzeug für Schlepperfahrten verwenden wollte. 3.800 Euro sollte er für den Wagen in Raten von 300 Euro monatlich einem Freund abstottern, erklärte der Mann – und nannte keinen Grund für den Autokauf.

Cannabis vor Unfall konsumiert

800 Euro waren in dem Wagen sichergestellt worden. Das Geld hätten ihm die Flüchtlinge übergeben, räumte der Angeklagte ein. Laut dem Richter besaß der 23-Jährige vier Mobiltelefone mit griechischen SIM-Karten. Er habe rund vier Stunden vor dem Unfall Cannabis konsumiert, aber “nicht viel”, sagte der Angeklagte. Er führte den Crash auf seine Müdigkeit zurück.

Das Cannabis habe ihn beim Autofahren nicht beeinträchtigt, sagte der 23-Jährige, er habe regelmäßig Marihuana konsumiert. Gegenüber der Polizei hatte er angegeben, dass er den Tempomat auf 135 eingestellt hatte, den Lkw dann etwa 30 Meter vor sich wahrnahm, blinkte und auf die zweite Spur wechseln wollte, als das Schwerfahrzeug plötzlich gebremst habe und er dagegen prallte.

Zweitwohnsitz in Ungarn

Den Richter befremdete, dass er gemeinsam mit Freunden ein Zimmer sozusagen als Zweitwohnsitz in Ungarn gehabt hatte. Er habe dort Freizeit verbracht, sagte der Angeklagte.

Laut Gutachter wurde dem Lenker zwei Stunden nach dem Unfall eine Blutprobe abgenommen. Die festgestellte Konzentration von Cannabis lasse sich mit den heutigen Angaben des Angeklagten, vier Stunden zuvor einen Joint geraucht zu haben, in Einklang bringen. In Kombination mit Müdigkeit könnte sich eine stärkere Wirkung ergeben haben. Wer “stoned” sei, würde Situationen oft falsch einschätzen, meinte der Sachverständige.

Dem Kfz-Gutachter zufolge war der Lkw mit etwa 85 km/h unterwegs gewesen, als der BMW seinen Berechnungen zufolge mit 145 km/h auffuhr. Laut Auswertung der Tachoscheibe habe der slowakische Kraftfahrer zuvor nicht gebremst. Es sei anzunehmen, dass der Angeklagte das Schwerfahrzeug schlicht übersehen und erst im letzten Moment versucht hatte, die Spur zu wechseln.

Urteil im Schlepper-Prozess: Zweieinhalb Jahre Haft für 23-Jährigen

Der 23-Jährige wurde zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde die bedingte Nachsicht zweier Vorverurteilungen teils widerrufen, teils die Probezeit verlängert. Er nahm das Urteil an. Es ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

Einziger Milderungsgrund war für den Richter die überwiegend geständige Verantwortung, wenngleich der Angeklagte die – u.a. aufgrund des Autokaufs und Besitzes von vier Mobiltelefonen anzunehmende – Gewerbsmäßigkeit abgeschwächt habe. Erschwerend wirkte sich das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen aus. “Der Verkehrsunfall unter diesen Umständen ist ein Wahnsinn”, verwies der Richter auf die Beeinträchtigung des Mannes durch Cannabiskonsum und die schweren Folgen der Kollision.

(APA/Red)

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