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Schizophrener Gewalt-Straftäter wird erneut in Anstalt eingewiesen

Der 37-Jährige musste sich wegen weiterer Gewalttaten vor Gericht verantworten.
Der 37-Jährige musste sich wegen weiterer Gewalttaten vor Gericht verantworten. ©APA (Sujet)
Ein 37-Jähriger leidet unter Schizophrenie und geht in seinem Wahn auf vermeintliche Angreifer los. So auch in mehreren Fällen in Wien, bei denen Personen verletzt wurden.

Obwohl er sich seit Februar bereits im Maßnahmenvollzug befindet, ist ein 37-Jähriger am Donnerstag am Wiener Landesgericht neuerlich in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter eingewiesen worden.

Zweite Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Straftäter

Diese dürfte der unter Schizophrenie leidende Türke wohl so schnell nicht mehr verlassen, da er zu den vorgeworfenen Gewalttaten trotz entsprechender Therapie weiterhin nicht einsichtig ist.

Aufgrund seiner Wahnvorstellungen hatte der Angeklagte im Vorjahr in einem Wettlokal einen Mann mit einer Holzlatte krankenhausreif geprügelt. “Okay, ich bin ein bissi brutal gewesen”, ließ der 37-Jährige nur kurz Einsicht erkennen, um sich gleich damit zu verteidigen, sein Opfer habe ihn sexuell belästigt. “Die Therapie hat noch nicht wirklich gut angeschlagen”, meinte Richterin Sonja Weis, die in diesem Fall bereits damals verhandelt hatte.

Ehepaar in U-Bahn-Aufzug mit Stanleymesser bedroht

Aktuell angeklagt waren nun zwei weitere Fakten aus dem Oktober 2017. Da soll der nicht zurechnungsfähige Mann ein Ehepaar in einem U-Bahn-Aufzug mit einem Stanleymesser bedroht und einige Tage später mit einer Eisenstange auf einen indischen Zeitungszusteller eingeprügelt haben.

Die Bedrohung stellte der Türke entschieden in Abrede, er hätte sich das Messer nur angesehen und gemeint, er würde damit den Parkettboden zu Hause fertig machen. Das Ehepaar hingegen fürchtete um sein Leben und war vor Gericht noch sichtlich traumatisiert. Zudem zeigten Bilder einer Überwachungskamera, dass die Situation durchaus gefährlich wirkte.

Freispruch in Fall der Eisenstangen-Attacke

Bezüglich des zweiten Faktums gab es jedoch einen Freispruch. Einerseits sei von der Polizei “schleißig gearbeitet” worden, wie die Richterin kritisierte, andererseits konnte das Opfer den leugnenden Täter nicht hundertprozentig identifizieren. “Das macht aber keinen Unterschied”, so Weis.

Es bedürfe noch weiterer Therapien bis man an eine bedingte Entlassung unter Auflagen denken könne. Der 37-Jährige gab ebenso keine Erklärung ab wie die Staatsanwältin weshalb die Einweisung noch nicht rechtskräftig ist.

(APA/Red)

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