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Schäden während des Urlaubs: Wann springt die Versicherung ein?

Nur bei sichtbaren Einbruchsspuren zahlt auch die Versicherung.
Nur bei sichtbaren Einbruchsspuren zahlt auch die Versicherung. ©bilderbox.com (Sujet)
Einbruch oder Wasserschaden während des Urlaubs? Hier finden Sie Tipps, damit die Haushaltsversicherung im Fall der Fälle auch tatsächlich einspringt.

Es gibt einige Regeln die zu beachten sind, damit im Fall der Fälle die Haushaltsversicherung auch für einen Schaden während des Urlaubs einspringt. Wer auf Reisen geht und seine eigenen vier Wände für längere Zeit alleine lässt, sollte das nicht überhastet tun, denn wer folgende Regeln nicht beachtet, kann im Worst-Case leer ausgehen.

Haustür absperren: Einbruchsspuren müssen sichtbar sein

Die Voraussetzung für einen Schadenübernahme nach einem Einbruch ist, dass es an der Haustüre oder am Fenster sichtbare Einbruchsspuren gibt. Es ist daher unerlässlich, die Haustüre abzusperren und den Schlüssel, nicht unter der Fußmatte oder im Blumentopf daneben zu verstecken. N

atürlich müssen auch sämtliche Sicherungen, die mit der Versichrung zwecks Prämienvergünstigung vereinbart wurden – etwa eine Alarmanlage – scharf geschalten sein, bevor man auf Urlaub fährt.

Hauptwasserhahn bei längerer Abwesenheit abdrehen

Bleibt ein Ein- oder Zweifamilienwohnhaus länger als 72 Stunden unbewohnt, müssen während dieser Zeit die wasserführenden Leitungen – also der Haupthahn abgesperrt werden. Im Winter wenn geheizt werden muss, sind zusätzlich sämtliche wasserführende Leitungen und Anlagen zu entleeren, sofern die Heizung nicht durchgehend im Einsatz ist.

(Red)

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