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Schadhafte Wahlkarte: Stimme einer Wählerin ist bereits verloren

Eine Wahlkarte für den zweiten Wahlgang
Eine Wahlkarte für den zweiten Wahlgang ©APA
Die 32-jährige Beate Rhomberg fühlt sich um ihr Wahlrecht betrogen. Denn die Stimme der Dornbirnerin für die Bundespräsidentenstichwahl am 2. Oktober ist verloren - und das aufgrund eines schadhaften Kuverts für ihre Wahlkarte.
Wahl-Verschiebung ausgeschlossen
Wahlkarte mit Fehler zugestellt
Erste fehlerhafte Wahlkarte
Wahlkarten-Probleme: Reaktion
Hoffnung auf "Einzelfall"
Weitere fehlerhafte Exemplare


Da sie die Wahlkarte bereits unterzeichnet hat, kann sie das Kuvert nicht mehr umtauschen. Sollte Rhomberg die Wahlkarte überhaupt abgeben, wird ihre Stimme für die BP-Wahl ungültig sein.

Wählerin meldet – schadhafte Wahlkarte kein Einzelfall

Ein Umtausch ist durch die gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen. Diese sehen vor, dass nur solche Wahlkarten an die Gemeinde retourniert werden können, “die noch nicht zugeklebt und bei denen die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde”. Rhomberg hingegen füllte die Wahlkarte vorschriftsgemäß aus, klebte das Kuvert zu und ließ es anschließend noch einen Tag zu Hause liegen. Erst am Tag nach dem Schließen ging es an der Seite auf, und auch die Lasche, mit der sie die Wahlkarte geschlossen hatte, löste sich.

“Mittlerweile ist das Kuvert mehr oder weniger zur Gänze offen”, sagte Rhomberg am Mittwoch auf APA-Anfrage. Somit sei auch fraglich, ob die jetzt in den Gemeinden durchgeführten Prüfungen tatsächlich Schaden abwenden könnten. Denn ihr Material habe zunächst auch fehlerfrei ausgesehen. “Hätte ich das Kuvert gleich abgegeben, hätte ich den Fehler nicht bemerkt”, so die 32-Jährige. Ihren Fall hat sie mithilfe der “Vorarlberger Nachrichten” öffentlich gemacht, um deutlich zu machen, dass es sich bei der tags zuvor vermeldeten schadhaften Wahlkarte nicht um einen Einzelfall handeln konnte.

“Es ist ein Wahnsinn, das Ganze ärgert mich unheimlich”

Sie fühlt sich um ihre Stimme betrogen. “Es ist ein Wahnsinn, das Ganze ärgert mich unheimlich”, versteht die Dornbirnerin die Welt nicht mehr. Es sei unglaublich, dass solche Fehler passieren. Die Briefwahl an und für sich hält sie aber für eine gute Sache. “Weil ich zumindest theoretisch hätte wählen können, obwohl ich am Wahltag im Urlaub sein werde”, so Rhomberg. Die ausgefüllte Wahlkarte samt Kuvert hat sie immer noch zu Hause, die Abgabe hat ihren Sinn verloren. Wen sie gewählt hat, bleibt das (Wahl-)Geheimnis der 32-Jährigen. Sollte die Stichwahl anders als von ihr gewünscht ausgehen, ist das Ergebnis alleine aufgrund ihres Falls nicht anfechtbar. “Das wäre es nur, wenn meine Stimme relevant wäre, das Ergebnis also extrem knapp wäre”, weiß Rhomberg nach ihren Recherchen.

Wahlkarte im Zweifelsfall nicht ausfüllen

Die Vorarlberger Landeswahlbehörde bat am Mittwoch die Wähler um verstärkte Achtsamkeit. Im Zweifelsfall solle man die Wahlkarte nicht ausfüllen. “Wer eine mangelhafte Wahlkarte mit Mängeln am Klebestreifen in Händen hält, soll diese auf keinen Fall unterschreiben und zukleben, sondern sich schnellstmöglich mit der Gemeinde in Verbindung setzen”, so Gernot Längle, stellvertretender Leiter der Landeswahlbehörde. In den vier Vorarlberger Bezirken seien bisher 260 fehlerhafte Wahlkarten entdeckt worden.

(apa/red)

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