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Schadenersatz, Hotelübernachtung etc. - Diese Rechte haben Reisende bei überbuchten Flügen

Die Airline darf bestimmen wer mitfliegt.
Die Airline darf bestimmen wer mitfliegt. ©APA
Das Video, in dem ein Passagier einer United Airlines-Maschine gewaltsam aus dem Flugzeug geschleift wird, hat Wellen geschlagen. Flugreisenden wirft der Vorfall viele Fragen auf. Darf eine Airline einfach so Passagiere aus dem Flugzeug werfen? Und welche Rechte haben Reisende überhaupt?
Mann aus Flugzeug gezerrt
Airline entschuldigt sich

Bei überbuchten Flügen sind in Österreich die Rechte von Flugreisenden durch eine EU-Verordnung geregelt. Diese greift, wenn Reisende von einem Flughafen innerhalb der EU abfliegen oder mit einer europäischen Airline in ein EU-Land reisen.

Suche nach Freiwilligen

Wenn eine Fluggesellschaft absehen kann, dass sie nicht alle Kunden befördern kann, muss sie zunächst nach Freiwilligen suchen, die vom Flug zurücktreten. Airlines bieten dafür in der Regel attraktive Gegenleistungen, Fluggäste können aber auch selbst über diese verhandeln. Findet die Fluggesellschaft dennoch nicht genügend Freiwillige, kann sie sich entscheiden, bestimmte Reisende nicht zu befördern.

Das bekommen spontan Dagebliebene:

Diese haben dann nicht nur Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder einen Ersatzflug, sondern auch auf eine Schadenersatzpauschale, je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro. Außerdem müssen die Fluggesellschaften den Reisenden bei langen Wartezeiten Erfrischungen, Mahlzeiten und Kommunikationsmöglichkeiten bieten sowie gegebenenfalls für Übernachtungen aufkommen. Diese Rechte gelten aber nur für Kunden, die rechtzeitig und mit gültigem Ticket am Schalter sind.

(APA/AFP/red)

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