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Sauna-Affäre: Prozess gegen Ernst Geiger neu aufgerollt

Der Prozess gegen Ernst Geiger, zuletzt interimistischer Leiter der Kriminalpolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Wien, muss wiederholt werden.

Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Donnerstag entschieden. Der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Wien gegen das Urteil der ersten Instanz – drei Monate bedingt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses – wurde stattgegeben. „Die Karten sind neu gemischt“, kommentierte Ernst Geiger die Entscheidung. Er hoffe, „im zweiten Verfahren meine Unschuld beweisen zu können“.

Das Erstgericht hätte „unrichtige Feststellungen“ getroffen, die eine Neudurchführung des Verfahrens unumgänglich machten, führte Helge Schmucker, die Vorsitzende des Berufungssenats, in der Begründung ins Treffen. Die erste Instanz hatte es als erwiesen angesehen, dass Geiger in der sogenannten Sauna-Affäre den befreundeten Wolfgang B., von Beruf Betreiber des als FKK-Sauna getarnten Bordells „Golden Time“, von einem Razzia-Termin in Kenntnis setzte und damit den Anspruch des Staates auf Vornahme effizienter Lokalkontrollen torpedierte.

Der OGH bemängelte nun allerdings, der Schöffensenat habe in seinem Urteil nicht dargelegt, worin diese Schädigung bestanden habe. Eine solche hätte „konkreter aufgezeigt werden müssen“, bemerkte die Senatsvorsitzende. Im Hinblick auf die Verantwortung Geigers wären außerdem hinreichende Erklärungen für den diesem im Urteil unterstellten wissentlichen Befugnismissbrauch sowie die Schädigungsabsicht geboten gewesen.

Staatsanwalt Friedrich Alexander König hatte das Ersturteil mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft, weil er weiter auf seiner Anklage beharrte, die auf Amtsmissbrauch gelautet hatte. Seine diesbezüglichen rechtlichen Ausführungen qualifizierte der OGH als „zutreffend“, so dass sich das Höchstgericht formal gar nicht mehr eingehend mit den Rechtsmitteln von Verteidiger Manfred Ainedter – Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung – auseinanderzusetzen hatte.

„Hofrat Geiger ist unschuldig! Das hat er von der ersten Minute an gesagt“, ließ Ainedter im Justizpalast den OGH wissen. Man habe sich im erstinstanzlichen Verfahren überhaupt nicht mit seinen Argumenten befasst. Die angeblich weitergebene Razzia sei in Wahrheit nie geplant gewesen, so dass der Verteidiger von einer „virtuellen Razzia“ sprach. Außerdem könne mittlerweile davon ausgegangen werden, „dass in der Sauna gesetzestreu agiert wurde“, verwies Ainedter auf den Umstand, dass das Strafverfahren gegen den Sauna-Betreiber, dem Menschenhandel, Zuhälterei und Zuführung zur Prostitution vorgeworfen worden war, mit einem rechtskräftigen Freispruch in sämtlichen Anklagepunkten abgeschlossen wurde.

Wann der Prozess gegen Geiger neu aufgerollt wird, ist nicht absehbar. Zunächst muss ein neuer Vorsitzender gefunden werden, dem eine hinreichende Vorbereitungszeit zuzubilligen ist. Vermutlich wird die „Prozesswiederholung“ erst 2008 über die Bühne gehen.

Der frühere Top-Kriminalist ist seit Ende März 2006 bei gekürzten Bezügen vom Dienst suspendiert. Die Disziplinarbehörde wird erst nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens über dienstrechtliche Konsequenzen entscheiden. Auf die Frage einer ORF-Journalistin, ob ihm die Polizei fehle, bemerkte Geiger im Justizpalast: „Ich habe derzeit anderes zu tun.“ Der Jurist ist als Konsulent bei Magna International tätig. Sein Hauptaufgabengebiete: Beratung in Sicherheitsfragen und Risikoanalyse.

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