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Salzburgs Skischulen rüsten sich gegen illegale Konkurrenz

Salzburgs Skischulen wollen offensiv gegen schwarze Schafe vorgehen.
Salzburgs Skischulen wollen offensiv gegen schwarze Schafe vorgehen. ©GINDL/APA/picturedesk.com
Ab diesem Winter werden zwei Kontrolleure in Salzburgs Skigebieten unterwegs sein, um schwarze Schafe ausfindig zu machen, die gesetzwidrig Skiunterricht erteilen. Ins Visier genommen werden auch Reiseveranstalter, die unter dem Anschein eines gemeinnützigen Skivereins Unterricht anbieten.

Bisher war nur ein “Kontrollorgan” des Landes unterwegs. Auf Wunsch des Salzburger Berufsskilehrer und Snowboardlehrer Verbandes (SBSSV) wird die Zahl nun verdoppelt. “Wir wollen nicht, dass es zu unlauterem Wettbewerb kommt”, sagte Hans Scharfetter (ÖVP) zur APA. Es gebe Reiseveranstalter, die ihre Kunden kurzfristig zu Vereinsmitgliedern machen würden und dann Unterricht von einem nicht geprüften Skilehrer anbieten, obwohl das nur für einen ideellen Sport- oder Alpenverein erlaubt sei. “Das wird jetzt sehr offensiv angeboten”, so Scharfetter. Daher werde die Einhaltung des Salzburger Skischul- und Snowboardschulgesetzes jetzt verstärkt überprüft.

Skischulen gegen „Scheinvereine“

Ein Verein dürfe nicht zu dem Zweck gegründet werden, um die gesetzliche Regelung zu umgehen, betonte Scharfetter. Im Kampf gegen “Scheinvereine” und illegale Skilehrer soll der diesbezügliche Gesetzestext noch konkreter ausformuliert werden, sagte der Landtagsabgeordnete. “Unser hoher Ausbildungsstandard darf auch nicht von einer Dienstleistungsfreiheit unterlaufen werden.”

„Geschäftsschädigend für Einheimische“

Die zwei Kontrolleure dürfen offensichtliche Skilehrer anhalten und nach ihrer Identität fragen. “Ein Vereinsausweis gibt nähere Informationen für die Recherche”, erläuterte SBSSV-Geschäftsführerin Petra Hutter-Tillian. “Wir haben in letzter Zeit die Erfahrung gemacht, dass findige Reiseveranstalter einen Skiverein gründen, um mit dem Scheinverein dem Gesetz genüge zu tun. Das ist geschäftsschädigend für die Einheimischen”, sagte Hutter-Tillian. “Es geht aber vorrangig darum, neben der Kontrolle ein Informationsvakuum zu füllen und Aufklärung über die Gesetzeslage zu betreiben. Wir wollen die Wahrnehmung schärfen. Die Verdoppelung der Kontrolleure ist für uns eine Entlastung.” In Zukunft soll die Verantwortlichkeit über die Kontrolle vom Land an den SBSSV übertragen werden. Dazu bedarf es ebenfalls einer Gesetzesnovelle.

Konkurrenzkampf der Skischulen

Kontrolliert wird auch, ob der Unterricht von ausländischen Skischulen in Salzburg vor Ort unter der Leitung eines staatlich geprüften Skilehrers erfolgt und diese nicht dauerhaft in Salzburg tätig sind. Als Richtwert gelten 28 Tage. Ansonsten gilt die Skischule als sesshaft und müsste dem Salzburger Gesetz zufolge u.a. auch die Absolvierung einer Skiführer- und Unternehmerprüfung vorweisen können. Aber auch der Konkurrenzkampf unter den einheimischen Skischulen wird härter. Der “Ausflugverkehr” einer Skischule in das Skigebiet einer anderen Gemeinde kann den Argwohn des “Platzhirschen” hervorrufen. Der SBSSV ortet hier einen Widerspruch im Skischulgesetz. Einerseits benötigt die Skischule eine Standortbewilligung, andererseits ist es gesetzlich erlaubt, dass Skischulen in anderen Orten Gäste aufnehmen und mit ihnen dort skifahren.

Änderung des Skischulgesetzes

Wenn eine Skischule in einem Alpental, das noch dazu im selben Skiverbund liegt, ihren Kunden in einer anderen als in ihrer Standort-Gemeinde Skiunterricht erteilt, sei daran nichts auszusetzen. “Die Frage ist: Wenn beispielsweise eine Skischule eine ganze Saison lang kontinuierlich in einem Nachbartal Angebote macht, wie verhält sich das mit dem Bewilligungsbescheid und der persönlichen Führung? Da könnte es den Anschein haben, dass die Skischule auch in dieser Region über einen Standort verfügt. Bei einer genaueren Betrachtung des Gesetzes ergeben sich Widersprüche”, sagte Hutter-Tillian. Eine Abänderung des Skischulgesetzes solle hier Klarheit für die Zukunft bringen.

 

(APA)

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