Der Beschuldigte hat laut Anklage zudem die Frau und ihre Familie mit dem Umbringen bedroht. Zu Prozessbeginn bekannte er sich nicht schuldig. Gegen Verhandlungsende zeigte er sich teilweise geständig. “Das Urteil ist nicht rechtskräftig”, sagte am Montagabend die Sprecherin in des Landesgerichtes Salzburg, Richterin Christina Rott, zur APA. Die Staatsanwältin hatte keine Erklärung abgegeben. Der Verteidiger verzichtete auf Rechtsmittel.
Schwere Misshandlung
Er soll sein mutmaßliches Opfer im Tatzeitraum bis Mai 2014 auch gewürgt, durch die Wohnung gezerrt und sie für längere Zeit eingesperrt haben. Anfangs wurde gegen ihn auch wegen Mordversuches ermittelt. Die Staatsanwaltschaft erhob diesbezüglich aber keine Anklage.
“Ich bin nicht schuldig”, sagte der 41-Jährige bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg zu Strafrichter Roland Finster. Er könne sich nicht erklären, warum er belastet werde, meinte er. Jene blauen Flecken am Körper der 23-Jährigen, von denen ihre Cousine berichtet hatte, habe nicht er verursacht. “Wir waren rauschig, wir beide sind zu Boden gefallen”, rechtfertigte sich der Mann, der sich derzeit in U-Haft befindet.
Abermals verwies der Beschuldigte auf reichlichen Alkoholkonsum, als er vom Richter zu einem weiteren Vorfall befragt wurde. Nein, er habe seine Freundin auch nicht am Hals gewürgt, als sie einmal vor einem Lokal auf ein Taxi gewartet hätten. “Ich habe ihr den Mund zugehalten, damit sie nicht schreien konnte. Wir waren rauschig.” Die Wunde am Hals und das “blaue Auge” hätte sich seine Freundin bei einer Rauferei mit drei Frauen zugezogen. Warum habe er dann vor der Polizei ausgesagt, dass er ihr “ab und zu Ohrfeigen” gab, fragte der Richter. “Die Polizei hat mich dazu gezwungen, sie wollten mich fast schlagen”, lautete die Antwort.
Verteidiger fordert Freispruch
Auch den Vorwurf der gefährlichen Drohung bestritt der Angeklagte. Der Richter legte ihm nahe, dass ein Geständnis strafmildernd sei. “Ich halte Ihnen Eintragungen wegen Aggressionsdelikte und schwerer Nötigung vor. Das spricht nicht dafür, dass Sie nicht in der Lage wären, solche Äußerungen von sich zu geben”, sagte der Richter. Doch der Beschuldigte blieb dabei. Er sei nicht gewaltsam gegen die Frau vorgegangen und habe sie auch nicht eingesperrt. Sein Verteidiger hielt das mutmaßliche Opfer für “nicht besonders glaubwürdig” und forderte einen Freispruch. (APA)