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Salzburg-Finanzen: Verfahren um Swap-Deal ruhend gestellt

Nachdem das Land Salzburg im Herbst 2015 eine Schadensersatzklage gegen die Stadt Salzburg wegen der Übernahme von negativ bewerteten Swap-Geschäften eingebracht hat, ist zwischen den Streitparteien nun ein Ruhen des Verfahrens verbunden mit einem Verjährungsverzicht bis Jänner 2017 vereinbart worden. Das erklärte der Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Imre Juhasz, am Dienstag auf APA-Anfrage.


Die “Ruhensanzeige” wurde seitens der Stadt und des Landes bei Gericht eingebracht. Die Stadt hat einen Verjährungsverzicht bis Jänner 2017 abgegeben. Die Ruhensfrist beträgt drei Monate. Danach kann jede der Streitparteien einen Fortsetzungsantrag stellen.

Weil das Land die sechs negativ bewerteten Swap-Geschäfte im Jahr 2007 offenbar ohne Gegenleistung von der Stadt übernommen hat, soll ein Schaden von 4,8 Millionen Euro entstanden sein. Das Land sah laut Finanzreferent LHStv. Christian Stöckl (ÖVP) aus Angst vor einer Verjährung keine andere Möglichkeit mehr als den Rechtsweg zu bestreiten, um eine Wiedergutmachung zu erlangen.

Der Streitwert richtet sich nach der Höhe des Schadens, der in einem Gutachten von Christian Imo zwischen 3,2 und 4,9 Millionen Euro geschätzt wurde. Bezüglich des Swap-Deals ermittelt auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachtes der Untreue. Die strafrechtlichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

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