31. Oktober 2012 07:42; Akt.: 31.10.2012 07:42

Sachbeschädigungen wegen Halloween befürchtet

Aus "Süßes oder Saures?" kann an Halloween oft auch bitterer Ernst werden. Aus "Süßes oder Saures?" kann an Halloween oft auch bitterer Ernst werden. - © EPA
Am 31. Oktober wird Halloween gefeiert – zum Teil auch in Österreich. Das Bundeskriminalamt befürchtet zahlreiche Straftaten und Fälle von Sachbeschädigung in der kommenden Nacht.

Viele Kinder und Jugendliche werden am Abend wieder als Monster oder Vampir verkleidet auf “Süßes oder Saures”-Streifzug gehen. Doch das Bundeskriminalamt (BK) warnt: Sachbeschädigungen und Straftaten sind auch zu Halloween verboten. Farbschmierereien oder das Bestehlen anderer sind keine Kavaliers- sondern Strafrechtsdelikte, die von der Polizei ausnahmslos bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden, informierte das BK. “Brauchtum” macht Delikte nicht straffrei.

Straftaten sind keine Streiche

 Neben den strafrechtlichen Folgen können für Eltern auch zivilrechtliche Ansprüche entstehen, beispielsweise für die Reinigung einer Hausfassade oder von Fahrzeugen. Das BK empfahl deshalb, Kinder vorab aufzuklären und dem Nachwuchs mögliche Konsequenzen für strafbares Verhalten bewusst zu machen. “Harmlose Streiche: Ja! – Sachbeschädigungen und Straftaten: Nein!” – so der Appell des BK. (APA)

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