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Rufbereitschaft für Wiener Spitalsärzte: Gesetz geht in Begutachtung

Verzögerungen für die Patienten nicht entstehen.
Verzögerungen für die Patienten nicht entstehen. ©APA/Sujet
Wien schickt heute, Donnerstag, einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Rufbereitschaft für Ärzte in Begutachtung. Das teilte Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) mit. Rufbereitschaft bedeutet laut Frauenberger, dass die Ärzte während der Nacht oder an Wochenenden nicht im Krankenhaus sein müssen.

Um die Maßnahme umzusetzen, müsse das Wiener Krankenanstaltengesetz an die bundesgesetzlichen Möglichkeiten angepasst werden, hieß es.

Rufbereitschaft bedeutet laut Frauenberger, dass die Ärzte während der Nacht oder an Wochenenden nicht im Krankenhaus sein müssen – sondern während der Rufbereitschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums den Dienstort erreichen müssen. Üblicherweise solle dies in 30 bis 45 Minuten möglich sein, hieß es.

Rufbereitschaft für Wiener Spitalsärzte

“Die Rufbereitschaft wird wahrscheinlich in 15 bis 25 Prozent der klinischen Abteilungen sinnvoll sein”, vermutete die Ressortchefin. Spezialisten, die nur selten in der Nacht gebraucht würden, könnten so besser eingesetzt werden. Es heiße nicht, dass nachts keine Ärzte mehr verfügbar seien, wird betont. Auch Verzögerungen für Patienten soll es nicht geben.

Als Beispiel für die Anwendung der Rufbereitschaft nannte Frauenberger eine chirurgische Abteilung mit drei Medizinern. In normalen Nächten seien nur zwei notwendig, bei außergewöhnlichen Ereignissen drei. Der dritte könne daher die “attraktivere Dienstform” der Rufbereitschaft in Anspruch nehmen. Mit dieser werde ein “häufig geäußerter Wunsch” der Mediziner erfüllt.

(APA)

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